Fall Hussein K.:"Eklatantes Versagen" griechischer Behörden

  • Der Verdächtige wurde nach seinem Abtauchen offenbar von den griechischen Behörden nur innerhalb des Landes, nicht aber international zur Fahndung ausgeschrieben.
  • Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) spricht von einem "eklatanten Versagen" griechischer Behörden
  • Auch der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka kritisiert das Verhalten der griechischen Stellen.

Die griechischen Behörden stehen wegen des Umgangs mit dem Asylbewerber, der Mitte Oktober in Freiburg mutmaßlich eine Studentin vergewaltigt und ermordet hat, heftig in der Kritik. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung war der Verdächtige bereits 2013 in Griechenland wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt und Ende Oktober 2015 mit Meldeauflagen auf Bewährung entlassen worden. Trotzdem verließ Hussein K. Griechenland und reiste nach Deutschland.

Nach dpa-Informationen wurde der Verdächtige von den griechischen Behörden nur innerhalb des Landes, nicht aber international zur Fahndung ausgeschrieben. Weder Interpol noch das Schengener Informationssystem (SIS) seien alarmiert worden, berichtete auch die Bild-Zeitung unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. Auf Anfrage habe die Behörde mitgeteilt, deutsche Sicherheitsstellen stünden "in Kontakt mit den Behörden in Griechenland, um den Sachverhalt aufzuklären".

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) spricht von einem "eklatanten Versagen" griechischer Behörden. Da die Daten des flüchtigen Afghanen nicht in das SIS eingetragen worden seien, sei er nicht als gesuchter Straftäter identifiziert worden, als er im November 2015 auf dem Bundespolizei-Revier Freiburg Asyl beantragte. "Hätten die Griechen ihn zur internationalen Fahndung ausgeschrieben, wäre er uns auch aufgefallen", sagte BDK-Chef André Schulz der Bild.

"Freilassung war völlig gesetzeskonform"

Auch der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka kritisierte das Verhalten der griechischen Stellen. Sollte sich der Sachverhalt so bestätigen, "stellt sich vor allem die Frage, wieso ein verurteilter schwerer Gewalttäter bereits nach so kurzer Zeit aus der Haft entlassen wird und dann auch noch das Land verlassen kann", sagte Lischka der Rheinischen Post. Den griechischen Behörden müsse man dann Vorsatz unterstellen.

Derartige Vorwürfe lässt die griechische Seite nicht gelten. "Die Freilassung war legitim und völlig gesetzeskonform", sagte der Generalsekretär des griechischen Justizministeriums, Eftyxis Fytrakis, der Bild-Zeitung: "Sein Betragen war exzellent. Er besuchte die Schule in der 6. und 7. Klasse, leistete 581 Tage freiwillige Arbeit ab."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: