Süddeutsche Zeitung

Fall Friedman:Anzeige gegen "Zeit"-Herausgeber Naumann

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Für den ehemaligen Kulturstaatsminister Michael Naumann hat die causa Friedman mölicherweise ein juristisches Nachspiel. Die Berliner Staatsanwaltschaft erstattete Anzeige gegen den jetzigen Herausgeber der Wochenzeitung "Die Zeit".

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Naumann wegen umstrittener Äußerungen zum Drogen-Verfahren gegen Michel Friedman eingeleitet.

Der frühere Kulturstaatsminister soll behauptet haben, die Ermittlungen gegen den Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden seien das Werk "eines durchgeknallten Staatsanwalts", sagte Justizsprecher Björn Retzlaff. Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge habe Anzeige wegen Beleidigung erstattet.

Für den Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, hat die Affäre um Friedman "keinen antisemitischen Hintergrund". In einem dpa-Gespräch sagte Spiegel, für den Zentralrat gelte "bis zum Beweis des Gegenteils" gegenüber seinem Stellvertreter die Unschuldsvermutung.

Zum Stand der Ermittlungen gegen den TV-Moderator wollte sich der Berliner Justizsprecher nicht äußern. Derzeit überprüfe die Staatsanwaltschaft, wie interne Informationen aus dem Verfahren an die Öffentlichkeit gelangen konnten.

Die Ermittlungsbehörde überprüfe auch, ob die Weitergabe eines fehlgeleiteten Faxes mit einem fünfseitigen Vermerk der Staatsanwaltschaft strafbar sei.

Am Vortag musste Friedman-Verteidiger Eckart Hild eingestehen, dass durch eine Panne in seinem Büro ein fünfseitiges internes Papier der Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gelangte.

Das Fax sollte laut Hild an einen Mit-Verteidiger geschickt werden, landete aber durch einen Zahlendreher bei der Fax-Nummer bei einem Pizzabäcker.

Bild hatte aus der Akte zitiert, nach der die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl für Friedman anstreben soll. Dem Boulevard-Blatt zufolge geht aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft hervor, dass Friedman mindestens zehn Mal in Anwesenheit von Prostituierten Kokain genommen sowie die Droge auch angeboten habe.

Ein Strafbefehl ist eine Alternative zur Anklage mit Hauptverhandlung. Er wird oftmals bei geringfügigen Delikten oder einfach zu beurteilenden Sachverhalten angewandt, um eine aufwändige Hauptverhandlung zu sparen.

Der Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragt. Verhängt werden können nach Justizangaben Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr mit Bewährung.

(sueddeutsche.de/dpa)

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