Staatsanwaltschaft RostockErmittlungen gegen Fabians Vater wegen Verdachts der Falschaussage

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Die Staatsanwaltschaft Rostock verdächtigt den Vater des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow der Falschaussage.
Die Staatsanwaltschaft Rostock verdächtigt den Vater des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow der Falschaussage. Bernd Wüstneck/dpa

Die Ex-Partnerin des Vaters soll den Achtjährigen getötet haben. Der Vater wurde lange als Zeuge vernommen. Nun sieht die Staatsanwaltschaft Widersprüche in seiner Aussage.

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Die Rostocker Staatsanwaltschaft verdächtigt den zuletzt als Zeugen vernommenen Vater des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow der Falschaussage. Es seien entsprechende Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwalt Harald Nowack in einer Erklärung zu Beginn des vierten Verhandlungstages. Der 35-Jährige war am 30. April und am 5. Mai rund eineinhalb Tage intensiv vernommen worden.

Seit Ende April läuft die Hauptverhandlung im Mordprozess gegen eine 30-Jährige, die den Jungen laut Anklage im vergangenen Oktober getötet haben soll. Die langjährige Beziehung zum Vater und deren Beendigung sollen dabei eine Rolle gespielt haben. Der Vater, der bereits stundenlang in der Verhandlung befragt worden war, hatte zuletzt gesagt, er und die seit November 2025 in U-Haft sitzende Frau seien inzwischen wieder ein Paar. Er glaube an die Unschuld der Frau. Diese schweigt bislang in dem Prozess.

Der Vater soll seine Aussage stark verändert haben

Es sei wenig nachvollziehbar, wie ein Zeuge seine Aussage derart ändern könne, betonte Nowack mit Blick auf vorherige Vernehmungen des Vaters unter anderem bei der Polizei. Es sei auch nicht nachzuvollziehen, warum er wieder eine Beziehung zur Angeklagten aufgenommen habe.

Die Angeklagte habe entsprechend auf ihn eingewirkt. Sie habe eine Wiederaufnahme der Beziehung angestrebt. Nach der Vernehmung von Fabians Vater sei festzustellen, dass ihr das gelungen sei. Der Zeuge sei zudem nicht an einer objektiven Wahrheitsfindung interessiert, denn er habe die Möglichkeiten der Akteneinsicht und einer Teilnahme als Nebenkläger nicht genutzt.

Einschließlich des vierten Verhandlungstages stehen bis zum 2. Juli noch 14 Termine an. Der Prozess begann am 28. April. Allerdings kündigte der Vorsitzende Richter Holger Schütt an, dass es weitere Verhandlungstermine braucht. Noch heute will die Schwurgerichtskammer mit dem Prozessbeteiligten zusätzliche zehn Prozesstage vereinbaren.

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SZ PlusVon Ulrike Nimz

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