Fall des verhungerten Dennis:Richter heben Mordurteil gegen Eltern auf

Lesezeit: 1 min

Die sterblichen Überreste des Kindes waren im Juni 2004 von der Polizei in der Kühltruhe der Familie entdeckt worden - und die Eltern des Mordes schuldig gesprochen. Jetzt wurde das Urteil aufgehoben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Mordurteil gegen die Eltern des in Cottbus verhungerten sechsjährigen Dennis aufgehoben. Die Angeklagten könnten nur wegen Totschlags verurteilt werden, entschied der BGH in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Zugleich wurde der Fall zu Festsetzung eines neuen Strafmaßes an das Landgericht Cottbus zurückverwiesen. Zur Begründung hieß es, dass offen sei, ob Dennis wegen der Gedanken- und Hilflosigkeit der Eltern und ihrer Passivität verhungert ist. Ein vorsätzlicher Mord könne den Eltern nicht nachgewiesen werden.

Die sterblichen Überreste des Kindes waren im Juni 2004 von der Polizei in der Kühltruhe der Familie entdeckt worden, nachdem Dennis zwar eingeschult worden, jedoch nie in der Schule erschienen war. Das Kind starb nach einem Gutachten wenige Tage vor Weihnachten 2001. Die Eltern hatten jedoch weiterhin Sozialleistungen für ihren Sohn bezogen. Nach Angaben der Polizei wog die Leiche des stark ausgezehrten Sechsjährigen deutlich weniger als zehn Kilo.

Laut einem Gutachter starb Dennis an Auszehrung durch extremen Energie- und Eiweißmangel. Die Mutter hatte es demnach versäumt, den zuckerkranken Jungen ärztlich versorgen zu lassen. Dem BGH zufolge verhungerte Dennis langsam, ohne dass er dabei über Hunger oder Schmerzen klagte. Es geben deshalb keine Anhaltspunkte, dass die mit der Versorgung ihrer sieben Kinder heillos überforderten Angeklagten etwaige Schmerzen bei Dennis erkannt, Hilfe aber gleichwohl unterlassen hätten.

Kind in Kiel getötet

An diesem Montag wurde ein weiterer erschreckender Fall bekannt, bei dem ein Kind zu Tode kam: DIe Kieler Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen eine etwa 30 Jahre alte Frau, die ihr Neugeborenes getötet haben soll.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen, der allerdings unter Auflagen außer Kraft gesetzt worden sei.

Die Frau sei in ärztlicher Behandlung. Bei einer Durchsuchung der Wohnung sei die Kinderleiche entdeckt worden. Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin ergaben, dass das Kind zum Zeitpunkt der Geburt lebte. Nach Polizeiangaben räumte die Frau ein, das Kind alleine in ihrer Wohnung zur Welt gebracht zu haben.

© AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: