Fall des Krankenpflegers Niels H.:Zu laxe Ermittlungen - Staatsanwalt aus Oldenburg wegen Rechtsbeugung angeklagt

Anwälte sprechen von "jahrelangem Ermittlungsboykott": Im Fall des Krankenpflegers aus Oldenburg, der wegen Mordes an mindestens 30 Menschen verurteilt wurde, ist jetzt gegen einen der zuständigen Staatsanwälte Anklage erhoben worden.

Von Annette Ramelsberger

Es ist ein extrem seltener Fall. Eine Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Mann aus den eigenen Reihen, einen Staatsanwalt - wegen Rechtsbeugung. Weil der Kollege offenbar über Jahre hinweg dem Verdacht auf vielfachen Mord nicht nachging, obwohl die Polizei ihn immer wieder gedrängt hat. Obwohl die Angehörigen von möglichen Mordopfern Aufklärung verlangt haben.

Dabei geht es um einen bundesweit einzigartigen Fall, in dem schnelles, umsichtiges Ermitteln gefordert gewesen wäre: Mittlerweile ist von mehr als 30 Morden die Rede, die im Krankenhaus Delmenhorst bei Bremen begangen worden sein sollen. Der Täter, ein Krankenpfleger, ist bereits verurteilt, nun aber geht es darum, ob man der Dimension des Verbrechens nicht schon viel früher hätte auf die Spur kommen können. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück sagt: ja. Und hat nun Anklage gegen den Oldenburger Staatsanwalt Carsten Z. erhoben, der für den Fall des Krankenpflegers jahrelang zuständig war. Und offenbar nichts tat, um die Taten aufzuklären.

Staatsanwälte in Oldenburg ließen sich nicht drängen

Doch von vorn: Im Juni 2005 wurde der Krankenpfleger Niels H. festgenommen. Kollegen hatten Verdacht geschöpft. H. soll schwer kranken Patienten im Krankenhaus Delmenhorst ein Mittel gespritzt haben, das ihr Herz stolpern und aussetzen ließ - so dass sie reanimiert werden mussten. Bei diesen Reanimationen wollte sich der Krankenpfleger hervortun. Dabei starben immer wieder Menschen.

Der Mann wurde wegen versuchten Mordes verurteilt, der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Jahr 2008. Schon damals wandten sich mehrere Angehörige an die Staatsanwaltschaft und verwiesen darauf, dass auch ihre Mutter oder ihr Vater in jener Zeit im Krankenhaus Delmenhorst ganz plötzlich gestorben waren. Die betroffenen Familien forderten eine Exhumierung. Doch es tat sich nichts. Auch die Polizei drängte und wollte weiter ermitteln. Doch die Staatsanwälte in Oldenburg ließen sich nicht drängen.

Von Juni 2006 bis zum Jahr 2008 kümmerte sich Carsten Z., 51, um den Fall. Dann übernahm ein älterer Kollege, der sich zwar auch nicht gerade mit großem Eifer an die Ermittlungen machte, aber immerhin hat er einige Obduktionen beantragt und ein paar Zeugen befragt. Ihm konnten die Staatsanwälte in Osnabrück, wo wegen der Rechtsbeugung ermittelt wurde, nicht genügend Versäumnisse nachweisen - gegen ihn wurde das Verfahren wegen Rechtsbeugung eingestellt. Er habe, so heißt es in der Anklage, "wenn auch nicht mit besonderem Engagement" das Verfahren aber dennoch "gefördert". Als der Staatsanwalt 2011 in Ruhestand ging, war dann wieder Carsten Z. für den Fall zuständig.

Bei diesem aber war noch nicht einmal geringes Engagement erkennbar. Die Polizei hatte ihm, so die Staatsanwaltschaft Osnabrück, sogar eine Liste mit den möglichen Opfern erarbeitet, die exhumiert werden sollten. "Er hätte nur noch unterschreiben müssen", sagt Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer aus Osnabrück. "Die Polizei hat immer gefragt: Was ist nun? Aber es kam nichts."

Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bei Rechtsbeugung

Auch in den Ermittlungsakten hätten sich keinerlei vernünftige Begründungen für den Stillstand gefunden. "An Arbeitsüberlastung kann es nicht gelegen haben", sagt Retemeyer. Die Vertreterin einiger Nebenkläger, die Anwältin Gaby Lübben, sprach von einem "jahrelangen Ermittlungsboykott". Zwischendurch war gemutmaßt worden, ob die Staatsanwaltschaft das Krankenhaus Delmenhorst vor etwaigen Schadensersatzansprüchen bewahren wollte und deswegen nichts tat - Verbindungen des untätigen Staatsanwalts zum Klinikum Delmenhorst aber seien nicht gefunden worden, sagt Retemeyer.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Osnabrück hat sich der Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nun muss das Landgericht Oldenburg entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Das Landgericht Oldenburg wird dann gegen einen Kollegen aus dem eigenen Haus verhandeln - denn der Staatsanwalt ist mittlerweile genau dort als Richter tätig. So könnte es sein, dass sich das Landgericht für befangen erklärt und ein anderes Gericht das Verfahren übernehmen muss.

Der Verteidiger des Staatsanwalts, Burkhard Bühre, sagte, er und sein Mandant seien "sehr verwundert" über die Anklageerhebung. Bei Rechtsbeugung gebe es hohe rechtliche Hürden. So müsse ein Vorsatz vorliegen. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen und wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bestraft. Für den Richter würde es das Aus seiner juristischen Karriere bedeuten.

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