Anstiftung zum Mord:Stadtplan-Erbe Falk beteuert Unschuld

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Der Angeklagte Alexander Falk (Mitte) wartet mit seinen Verteidigern auf den Beginn des Prozesses. (Foto: dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmer Alexander Falk vor, im Jahr 2009 einen Mittelsmann mit der Tötung eines Anwalts beauftragt zu haben.
  • Hintergrund des Mordauftrags soll ein Rechtsstreit gewesen sein. Es geht um viel Geld.
  • Falk bestreitet die Vorwürfe, noch bevor der Prozess überhaupt losgeht: Auf die Anklagebank gehöre der Belastungszeuge der Staatsanwaltschaft.

Von Susanne Höll, Frankfurt

Es kommt äußerst selten vor, dass Angeklagte mitten im Gerichtssaal öffentliche Erklärungen abgeben. Bei Alexander Falk ist das an diesem Dienstag im Frankfurter Landgericht anders. Nachdem man dem Millionenerben und verurteilten Betrüger die Handschellen abgenommen hat, wendet sich der 50-Jährige zu den TV-Kameras. Der Richter ist noch nicht im Saal. Falks Gesicht ist blass, kein Wunder, er sitzt seit knapp einem Jahr in Untersuchungshaft, unschuldig, wie er sagt.

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Er habe niemals einen Auftrag zum Mord erteilt und wisse, wer der wahre Täter sei. Er spricht vom Leid, das "meiner lieben Frau und meinen lieben Kindern" widerfahre. Für ein Fernsehteam, das den außergewöhnlichen Auftritt verpasste, wiederholt er die Sätze. Zum Auftakt dieses spektakulären Prozesses will der selbstbewusste Angeklagte höchstselbst den Ton setzen. Im Landgericht geht es diesmal nicht um Wirtschaftskriminalität, sondern um den Vorwurf eines Kapitalverbrechens.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Falk, im Jahr 2009 in einem Hamburger Restaurant Mittelsmänner mit der Tötung eines Frankfurter Rechtsanwalts beauftragt zu haben, der in einem Zivilprozess Ansprüche gegen den einstigen Internet-Unternehmer durchsetzen wollte. Dazu soll Falk einen Umschlag mit Bargeld übergeben haben. Im Februar 2010 lauerte ein bislang unbekannter Täter dem Juristen Wolfgang J. in Frankfurt auf und schoss ihn in den Oberschenkel. Der Mann überlebte. Acht Jahre später wurde Falk, Sohn des bekannten Stadtplanverlegers Gerhard Falk, verhaftet. Die Anklage stützt sich vor allem auf den umstrittenen Mitschnitt eines Gesprächs, das Falk mit Männern aus dem kriminellen Milieu führte, die er seit Gefängniszeiten kannte.

Und auf Aussagen zweier wohl fragwürdiger Kronzeugen, von denen einer Falk und dessen wohlhabende Familie später erpresst haben soll. "In diesem Verfahren ist nichts, wie es scheint", sagt Verteidiger Björn Gercke. Sein Mandat kämpft nicht um seinen guten Ruf, der ist seit seiner Verurteilung wegen Betrugs beim Verkauf eines Internetunternehmens Anfang der Nullerjahre weitgehend perdu. Aber den Vorwurf, er habe den Tod eines Menschen zu organisieren versucht, will er nicht auf sich sitzen lassen. Erhobenen Hauptes, die Hemdärmel hochgekrempelt und mit gefalteten Händen steht Falk im Saal 8 des Landgerichts und erzählt dann auch vor dem Richter seine Sicht der Dinge.

"Das widerspricht meinem Sportsgeist"

Manches klingt verworren, es geht um den alten Betrugsfall und die Ungerechtigkeiten, die ihm, wie er beklagt, widerfahren seien. Unmissverständlich ist dagegen seine charakterliche Selbstbeschreibung. "Ein solch feiger Anschlag wie auf den Frankfurter Anwalt widerspricht meiner Erziehung, meinen Werten, meinem Sportsgeist." Falk, das muss man wissen, ist ein begeisterter Segler. Man habe ihm in seinem Leben schon viel vorgeworfen, fährt er fort. Feigheit gehöre aber ganz sicher nicht dazu. Als er von dem Anschlag auf J. gehört habe, hätten ihm die Knie geschlottert. Ihm sei sofort klar gewesen, wer als Hauptverdächtiger gelten würde: er selbst. Schließlich hatte er mit seinem türkischen Gefängnis-Bekannten und späteren Geschäftspartner B. sowie dessen Bruder darüber beraten, wie man an Daten aus dem Besitz der Kanzlei kommen könne, für die Anwalt J. seinerzeit arbeitete.

Die Brüder B. und deren Bekannter E., auch ein Mann aus dem Milieu, spielen auch eine Rolle bei dem illegal aufgenommenen Gespräch, in dem es um den Anschlag auf Anwalt J. geht. Wie er denn die Nachricht von dem Schuss auf den Anwalt aufgenommen habe, wollte einer der Brüder B. von Falk wissen. Der achtminütige Mitschnitt, der vier Monate nach dem Anschlag auf J. in einem Restaurant in Istanbul aufgenommen wurde, wird später im Gerichtssaal vorgespielt werden. "Ja, ja, das war geil", hört man Falk triumphieren. Von schlotternden Knien sagt er nichts. "Keine Sternstunde", gesteht er ein.

Sein Rechtsbeistand Gercke versucht seinerseits, das heikle Thema Mitschnitt mit einem Vergleich aus der Fußballwelt in das aus seiner Sicht rechte Licht zu rücken. Wenn er und Anwaltskollegen im Stadion beim FC Köln säßen und ein auswärtiger Spieler werde gefoult, gebe es auch Gejohle und Freudenbekundungen. In Auftrag gegeben hätten die schadenfreudig Jubelnden das Foul aber nicht.

Was es genau mit dem Mitschnitt auf sich hat und ob er manipuliert wurde, werde das Gericht in den Wochen bis Weihnachten klären, verspricht Richter Jörn Immerschmitt. Und andere heikle Fragen müssen auch beantwortet werden. Was hat es mit dem Kronzeugen E. genau auf sich, dem Mann aus dem kriminellen Milieu, der der Polizei von dem Treffen mit Falk erzählte, auf dem dieser die Tötung in Auftrag gegeben haben soll, und auch den Gesprächsmitschnitt an die Polizei aushändigte? E. hat nach Darstellung Falks mehrfach versucht, ihn mit dem Tondokument zu erpressen, hatte nach Darstellung der Verteidigung gute Kontakte zu einem V-Mann-Führer der Polizei Hamburg und ist nach Worten von Anwalt Gercke achtmal vorbestraft.

Hat E. auf den Anwalt geschossen? Gab es das konspirative Treffen in einem Steakhaus 2009 überhaupt? Die Anklage geht davon aus - Falk behauptet, es habe nie stattgefunden. Haben die Staatsanwälte, wie es die robust auftretende Verteidigung behauptet, ungeprüft Aussagen akzeptiert, die Falk belasten? Die Ankläger Nicole Metcalf und Wanja Welke wollten die Vorwürfe zum Prozessauftakt nicht kommentieren. Mehr als 20 Zeugen sollen dazu in den nächsten Monaten befragt werden, unter ihnen auch der ominöse Herr E. Vielleicht bringt das die wie auch immer geartete Klarheit, die sich Falk und seine Verteidiger vom Prozess erklärtermaßen erhoffen.

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