Süddeutsche Zeitung

Fahrverbote:Steuern hinterzogen, Führerschein weg? So einfach ist das nicht

Wer zu schnell oder betrunken fährt, muss ein paar Monate zu Fuß gehen. So ist das im Straßenverkehrsrecht. Jetzt wollen einige Landesjustizminister Fahrverbote auch gegen Steuersünder verhängen. Die Idee hat ihre Tücken.

Ein Kommentar von Jan Bielicki

Hunderttausende müssen jedes Jahr mit dieser Strafe klarkommen, sie sind alle keine Unschuldigen. Sie haben gedrängelt auf den Straßen, sie sind gerast oder haben sich gar besoffen hinters Steuer ihres Wagens gesetzt.

Fast 600 000 Autofahrer wurden im Jahr 2013 einer "Fahrerlaubnismaßnahme" unterzogen, wie der Jurist das nennt. Heißt: Ihr Führerschein war weg - der Staat setzte auf die erzieherische Wirkung, aus der sich fast jede staatliche Sanktion begründet: Wer ein paar Wochen zu Fuß gehen muss, überlegt sich, wie weit er beim nächsten Mal das Gaspedal durchdrückt.

Raser, Drängler und Trunkenheitsfahrer sollen eben nicht nur spazieren, sondern in sich gehen. Eben darum sind Fahrverbote im Straßenverkehrsrecht vorgesehen - aber bisher auch nur dort.

Warum jedoch sollte das nicht auch abseits der Straßen funktionieren, bei Raufbolden, Ladendieben oder Steuerhinterziehern? Fahrverbote für Steuerbetrüger hat Nordrhein-Westfalens SPD-Justizminister Thomas Kutschaty gefordert und in der Begründung gleich kräftig die Vorurteile bedient, die er offenbar bei seinen Wählern vermutet: "Wenn der Zahnarzt sechs Monate seinen Porsche stehen lassen muss, trifft ihn das viel mehr als eine Geldstrafe." Er hat dafür sogar reichlich Beifall von Amtskollegen aus anderen Ländern bekommen.

Eine adäquate Alternative zu Geld- und Haftstrafe?

Hinter dem markigen Spruch steckt die Vorstellung, dass ein Richter neben der Geldstrafe (die oft zu milde erscheint) und der harten Haftstrafe noch andere Möglichkeiten haben müsste, auf einen Delinquenten erzieherisch einzuwirken.

Die Idee ist durchaus nicht abwegig, und die Diskussion nicht neu. Viele Polizisten und Kriminologen fordern seit Langem, den erzwungenen Spaziergang auch dann als mögliche Strafe vorzusehen, wenn die Tat nichts mit einem Kraftfahrzeug zu tun hatte; speziell bei sogenannten Bagatelldelikten.

Zudem haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Fahrverbot als eigenständige Sanktion einzuführen für Personen, "für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt". Treffen soll es den Übeltäter also, wo es ihm wirklich wehtut - bei der freien Fahrt, dem gefühlten Super-Grundrecht aller freien Bundesbürger.

Fahrverbot würde gegen Grundrecht verstoßen

Nur, so einfach ist das nicht. Denn tatsächlich würde ein Fahrverbot ein echtes Grundrecht verletzen: das auf Gleichheit vor dem Gesetz. Richter und Anwälte lehnen ein Fahrverbot als generelle Sanktion darum vehement ab, und ihre Warnungen davor sind ernst zu nehmen: Fahrverbote träfen unterschiedliche Täter höchst unterschiedlich - den Berufskraftfahrer am Steuer weit heftiger als den Bankchef im Fond der Dienstlimousine, den Dorfbewohner weit weg von Bus und Bahn viel mehr als den vom öffentlichen Nahverkehr umschwärmten Großstädter.

Noch schlimmer: Wer keinen Führerschein besitzt, hat gar nicht erst die Chance, seine Missetat durch Abgabe des Dokuments zu sühnen - vor Gericht wäre er dem Führerscheinbesitzer nicht mehr gleichgestellt. Als regelmäßig verhängte Hauptstrafe taugt das Fahrverbot darum kaum. Allenfalls kann es eines von vielen Mitteln sein, gerade jungen Straftätern mit Urteilen zu begegnen, die auf ihre Person und ihre Lebensumstände zugeschnitten sind.

Schon heute können sich Jugendrichter aus einem umfangreichen Katalog von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln bedienen, von Verwarnungen über Sühneleistungen bis zum Arrest. Wenn dieses Sortiment künftig auch Fahrverbote umfasst, ist das sicher nicht falsch. Abschreckung aber sollte sich auch von Fahrverboten niemand erhoffen. Jede Fahrt auf Deutschlands Autobahnen belegt: So leicht lassen sich Drängler und Raser nicht bremsen. Und der Steuerbetrüger in seinem Porsche wohl auch nicht.

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SZ vom 27.06.2014/frdu
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