Hildesheim:Pflegeheim-Mitarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

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(Foto: Margit Wild via www.imago-images.de/imago images/Margit Wild)

Weil sie einen Corona-Ausbruch mit Toten in einem Pflegeheim verursacht haben soll, ist eine Frau wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Sie hatte einen gefälschten Impfpass.

Nach einem Corona-Ausbruch mit Toten in einem Pflegeheim hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim eine 45-jährige Frau wegen fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Die Mitarbeiterin soll den Ausbruch in dem Pflegeheim verursacht haben, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Im November 2021 informierte die Mitarbeiterin demnach ihren Arbeitgeber über die Corona-Infektion ihres Sohnes, der bei ihr lebte. Sie durfte daraufhin weiter arbeiten, weil das Heim irrtümlich annahm, sie sei doppelt geimpft. Später stellte sich heraus, dass sie einen gefälschten Impfpass besaß. Eigentlich hätte sie sich in Isolation begeben müssen.

Spätestens drei Tage später soll sie selbst mit dem Corona-Virus infiziert gewesen sein und einen Arbeitskollegen angesteckt haben. Darauf infizierten sich drei weitere Heimmitarbeiter und elf Bewohner. Drei von ihnen starben im Alter von 80, 85 und 93 Jahren. Bei der 80-jährigen sei die Corona-Infektion todesursächlich, bei den anderen beiden seien trotz rechtsmedizinischer Untersuchung auch andere Gründe nicht auszuschließen.

Weitere Ermittlungen wegen Urkundenfälschung

Als sich die 45-Jährige krankmeldete und das Heim wenig später darüber informierte, dass ihr Mann, der ebenfalls an Covid-19 erkrankt war, ins Krankenhaus gebracht wurde, erinnerte sie ihr Arbeitgeber an die Vorlage ihres Impfausweises. Als sie ein Foto ihres Ausweises schickte, stellte der sich als Fälschung heraus. Gegen die Frau wird in einem gesonderten Verfahren auch wegen Urkundenfälschung ermittelt.

Die Ermittler hatten die PCR-Abstriche der gestorbenen Bewohnerinnen, der Verdächtigen und ihres zwischenzeitlich gestorbenen Partners näher untersuchen lassen. Demnach könne eine zusammenhängende Infektionskette vermutet werden, hieß es. Allerdings sei die Probe der Angeschuldigten im Labor versehentlich vernichtet worden.

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