Fahren ohne Führerschein:Reus muss 540 000 Euro zahlen

Marco Reus muss Strafe zahlen. (Foto: dpa)
  • Fußball-Nationalspieler Marco Reus muss wegen Fahrens ohne Führerschein 540 000 Euro Strafe zahlen.
  • Zwischen September 2011 und März 2014 soll er mindestens sechsmal vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs gewesen sein.

Halbe Million Euro Strafe für Marco Reus

Fußball-Nationalspieler Marco Reus hat ein schlechtes Jahr hinter sich. Mehrfach fehlte er verletzt bei seinem Club und auch die WM verpasste er. Nun muss er wegen Fahrens ohne Führerschein 540 000 Euro Strafe zahlen. "Das war eine Dummheit", sagte der Mittelfeldspieler von Borussia Dortmund der Bild-Zeitung.

Der Dortmunder Oberstaatsanwalt Henner Kruse bestätigte der Zeitung die Vorwürfe gegen Reus, er sei mindestens sechsmal vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs gewesen sein soll. "Ihm ist deshalb ein Strafbefehl von 90 Tagessätzen in einer Gesamthöhe von 540 000 Euro zugestellt worden", sagte Kruse.

Er gilt aber trotz eines Strafbefehls nicht als vorbestraft. "Wer verurteilt worden ist zu nicht mehr als 90 Tagessätzen, der darf sich als unbestraft bezeichnen", sagte Oberstaatsanwältin Barbara Vogelsang der Nachrichtenagentur dpa. Der 25-jährige hat den Strafbefehl nach Angaben der Anklagebehörde akzeptiert. Demnächst bekomme er die Rechnung.

Mehrfach wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt

Reus hat dem Bild-Bericht zufolge nie die Führerschein-Prüfung absolviert. "Ich habe mich damals leider entschieden, diesen Weg zu gehen. Die Gründe kann ich heute selbst nicht mehr nachvollziehen", sagte er.

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:Fall Marco Reus: Müssen Fußballer heuzutage noch einer Vorbildfunktion gerecht werden?

Nachdem bekannt wurde, dass Marco Reus jahrelang ohne Führerschein fuhr, wird an vielen Stellen die Frage nach sportlichen Konsequenzen laut. Sollte der BVB oder gar der DFB den Profikicker suspendieren? Ist die Vorstellung von Fußballspielern als Vorbild für die Jugend noch zeitgemäß?

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Mehrfach sei Reus bei Geschwindigkeitskontrollen aufgefallen, sagte die Oberstaatsanwältin. Teils liegen Fotos vor. Dabei sei ermittelt worden, dass er ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen sei. Gegenstand des Strafbefehls seien sechs Fahrten ohne Fahrerlaubnis und zwar in einem Zeitraum von September 2011 bis März 2014."Ich habe meine Lehren daraus gezogen. So etwas passiert mir nie wieder", beteuerte Reus nun.

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