Fährunglück vor Südkorea:Kapitän der "Sewol" zu 36 Jahren Gefängnis verurteilt

Lee Joon-seok

Fährkapitän Lee Joon Seok nach der Urteilsverkündung.

(Foto: AP)
  • Etwa ein halbes Jahr nach der Fährkatastrophe vor Südkorea ist der Kapitän der Sewol zu 36 Jahren Haft verurteilt worden.
  • Die Ankläger hatten zuvor die Todesstrafe für den 69 Jahre alten Fährkapitän gefordert.

Schwere Pflichtverletzung - Südkoreanischer Fährkapitän verurteilt

Der Kapitän der südkoreanischen Fähre Sewol ist zu 36 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dies berichten südkoreanische Medien. Der 69 Jahre alte Lee Jun Seok wurde jedoch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Die Ankläger hatten die Todesstrafe für den Mann gefordert.

Zur Begründung sagten die Richter im südkoreanischen Gwanju, der Kapitän habe seine Pflichten verletzt, was zum Tode von Menschen geführt habe. Der Kapitän war unter den Ersten, die das Schiff verlassen hatten. Lee hatte in dem Prozess Fehler eingeräumt, wies aber den Vorwurf zurück, er habe den Tod der Passagiere bewusst in Kauf genommen.

Drei mitangeklagte ranghohe Besatzungsmitglieder verurteilte das Gericht zu Haftstrafen von 15, 20 und 30 Jahren.

Was der Besatzung vorgeworfen wurde

Mit dem Urteil geht ein fünfmonatiger Prozess zu Ende. Bei dem Schiffsunglück vor der Küste Südkoreas am 16. April waren etwa 300 Menschen ums Leben gekommen, etwa 250 von ihnen waren Schüler.

Der 69-jährige Kapitän Lee und seine Crew sollen die Passagiere auf dem sinkenden Schiff angewiesen haben, zu bleiben, wo sie waren - fast eine Stunde lang harrten die Passagiere in ihren Kabinen oder auf ihren Sitzen aus. Die Schiffsführung war unter den Ersten, die sich in Sicherheit gebracht hatte, während Hunderte Menschen noch festsaßen.

Nach einem Anfang Juli veröffentlichten Bericht trugen neben der Inkompetenz der Besatzung auch Behördenversagen, Korruption sowie Geldgier der Reederei zu der Katastrophe bei.

Kurz vor dem Urteil gaben die Behörden die Einstellung der Suche nach den neun noch vermissten Opfern bekannt.

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