Süddeutsche Zeitung

Ex-Freundin mit Auto überfahren:Richter verurteilen 26-Jährigen zu langer Haftstrafe

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Nach einem Streit über das Ende der Beziehung überfuhr er seine Ex-Freundin mehrfach mit dem Auto. Jetzt ist ein 26-jähriger Mann in Wiesbaden dafür zu fast neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. Doch das Gericht wertete die Tat nicht als Mord.

  • Ein 26-Jähriger ist vom Landgericht Wiesbaden zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, weil er seine ehemalige Freundin überfahren hat.
  • Die Richter werteten die Tat als Totschlag und nicht als Mord.

Langjährige Haftstrafe für Tötung der Ex-Freundin

Weil er seine Ex-Freundin totgefahren hat, ist ein 26-Jähriger vom Landgericht Wiesbaden zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Er habe die brutale Tat nicht geplant, sondern spontan gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag in seiner Urteilsbegründung. Deshalb sei der Mann nicht wegen Mordes verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte für eine Haftstrafe von nicht mehr als acht Jahren plädiert.

Totschlag, aber kein Mord

Die Tat hatte sich im Sommer vergangenen Jahres in Wiesbaden ereignet. Vorausgegangen war eine monatelange Krise in der Beziehung. Das endgültige Aus konnte der 26-Jährige nicht akzeptieren und suchte immer wieder Kontakt.

Die Richter waren der Ansicht, dass der Angeklagte dann im Affekt handelte, weil er sich wegen der Trennung von der 22-Jährigen in einer aussichtslosen Situation gesehen habe. Er sei verzweifelt und hoch erregt gewesen und habe sich nach einem Streit spontan entschlossen, die junge Frau zu töten.

In seinem Schlusswort hatte sich der Angeklagte an die Eltern gewandt, die im Prozess als Nebenkläger auftraten: "Ich wollte das nie. Ich weiß, dass ich das nie wieder gutmachen kann. Das ist eine Strafe für das Leben und wird mich bis an mein Ende begleiten." Die Mutter verließ noch während der Urteilsbegründung aufgelöst den Verhandlungssaal.

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dpa/olkl
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