Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht über ein so riesiges wie unübersichtliches Gebiet, 46 Staaten von Albanien bis Zypern gehören zu seiner Gerichtszuständigkeit. Da bleibt es nicht aus, dass der Gerichtshof hier und da auf rückständige Rechtsansichten stößt. Manchmal auch dort, wo man es nicht erwarten würde. Zum Beispiel in Frankreich.
Urteil zur körperlichen Selbstbestimmung:Keine Pflicht zum Sex in der Ehe
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Nach 28 Jahren Ehe hat eine Französin genug von ihrem Ehemann und wird geschieden – allerdings schuldig geschieden, weil sie keinen Geschlechtsverkehr mehr mit ihm wollte. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhilft der Frau zu ihrem Recht.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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