Süddeutsche Zeitung

Essen:Unterlassene Hilfe für Sterbenden - Polizei sucht vier Bankkunden

Die Essener Polizei sucht weiter nach vier Bankkunden , die einem zusammengebrochenen 82-Jährigen nicht geholfen haben. Zurzeit würden Bilder einer Überwachungskamera ausgewertet, sagte ein Polizeisprecher am Samstag. Gesucht würden sowohl Männer als auch Frauen. "Gegen sie läuft ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung", sagte der Polizeisprecher. "Wir sind sicher, dass wir die Personen zeitnah finden."

Der Rentner war am 3. Oktober im Vorraum einer Bankfiliale zusammengebrochen und später gestorben. Nacheinander kamen vier Kunden, um Geld zu ziehen oder Überweisungen zu tätigen. Den Sterbenden beachteten sie nicht, obwohl er mitten im Raum lag. Nachdem sie ihre eigenen Finanzgeschäfte erledigt hatten, verließen sie den Vorraum wieder. Erst nach 20 Minuten holte ein fünfter Kunde Hilfe. Der erschütternde Fall wurde erst jetzt öffentlich gemacht.

Wer angesichts eines Notfalls bewusst wegschaut, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar und muss im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe rechnen. Paragraf 323c des Strafgesetzbuches stellt klar: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

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SZ.de/dpa/lala
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