Süddeutsche Zeitung

Essen:Tödliches Ende einer Hochgeschwindigkeitsfahrt

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Mit mindestens 286 Kilometern pro Stunde soll ein junger Mann unterwegs gewesen sein, als er die Kontrolle über seinen Wagen verlor. Seine 18-jährige Beifahrerin starb. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Sportwagen war mit 570 PS motorisiert, die Geschwindigkeit lag bei mindestens 286 Kilometern pro Stunde, als das Auto von der Fahrbahn abkam und die Leitplanke durchbrach. Bei dem Unfall nahe Essen im März 2019 wurde die 18-Jährige, die auf dem Beifahrersitz saß, aus dem Auto geschleudert, obwohl sie angeschnallt war. Die junge Frau starb noch an der Unfallstelle. Der 25-jährige Fahrer wurde nun wegen fahrlässiger Tötung zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt und muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 25 000 Euro bezahlen. Er hatte bei dem Unfall einen Schock erlitten, sich aber selbst aus dem Wrack befreien können.

Das Amtsgericht Essen folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft. Es verpflichtete den 25-Jährigen darüberhinaus zu 500 Arbeitsstunden und entzog ihm seinen Führerschein. Zwei Jahre lang darf er keinen neuen machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte eine Geldstrafe gefordert.

Mindestens 286 Kilometer pro Stunde - so schnell war der Wagen einem Gutachten zufolge unterwegs, als er nach rechts von der Fahrbahn abkam und die Seitenleitplanke der Autobahn 52 durchbrach. Die Unfallexperten halten sogar eine Maximalgeschwindigkeit von 314 Kilometern pro Stunde für möglich. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es auf dem betreffenden Autobahnabschnitt nicht. Der giftgrüne McLaren wurde durch den heftigen Aufprall komplett zerstört und fing Feuer.

"Selbstüberschätzung, geistige Unreife und Rücksichtslosigkeit"

In der Verhandlung ging es fast ausschließlich um die Unfallursache. Im Mittelpunkt standen zwei Gutachten: Eines der Staatsanwaltschaft, das einen Fahrfehler des zum Unfallzeitpunkt 23-Jährigen feststellte. Und ein vom Angeklagten beauftragtes Gutachten, in dem ein Abheben des Fahrzeugs nach einer Bodenwelle 138 Meter vor dem Unfallort für wahrscheinlich gehalten wurde. Dadurch sei das Fahrzeug unkontrollierbar geworden. Beide Gutachter stimmten überein, dass der Wagen fast 300 Stundenkilometer schnell war, als der Unfall geschah. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung hatte er den Wagen erst wenige Tage vor dem Unfall in Besitz genommen. "Das ist doch kein Auto, das ist eine Waffe", zitiert das Blatt die Schwester der verstorbenen jungen Frau. "Warum nur ist er damit auf einer ganz normalen Autobahn so unfassbar gerast?"

Der Angeklagte habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, sagte Richterin Heike Stumm in der Urteilsbegründung. "Die Autobahnen sind nicht dafür ausgelegt, hemmungslos darauf herumzurasen. Das Fahrzeug war für den Angeklagten in der konkreten Situation nicht beherrschbar." Einen technischen Defekt schloss das Gericht aus. Stumm sprach von einem hohen Maß an Selbstüberschätzung, geistiger Unreife und Rücksichtslosigkeit. Kein Autofahrer könne davon ausgehen, bei solch einer Geschwindigkeit keine Gefahr für andere Autofahrer zu sein.

Das Strafgesetzbuch sieht für fahrlässige Tötung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. In dem Verfahren traten die Eltern des Unfallopfers als Nebenkläger auf. Der Angeklagte wandte sich vor Gericht an die Hinterbliebenen. "Es tut mir außerordentlich leid, was geschehen ist. Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich es tun", sagte er. Der Anwalt der Mutter sagte in seinem Plädoyer, man könne die Entschuldigung nicht annehmen. Nach dem Prozess äußerte sich Mutter des Opfers auch mit Blick auf die Führerschein-Sperre für den Angeklagten: "Ich bin erleichtert und sehr froh, dass er jetzt zwei Jahre hat, um zu sehen, was er getan hat."

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