Süddeutsche Zeitung

Prozess in Essen:Tod eines Covid-19-Patienten: Arzt vor Gericht

Der Mediziner soll den Mann mit einem überdosierten Medikamentenmix in der Uniklinik getötet haben. Er bestreitet die Vorwürfe.

In der Uniklinik Essen stirbt im vergangenen November ein niederländischer Covid-19-Patient. Seit Dienstag steht nun ein Facharzt wegen Totschlags vor Gericht. Er soll dem auf der Intensivstation behandelten 47 Jahre alten Patienten eine überdosierte Kaliumchlorid-Injektion verabreicht haben, die zum Tod des Mannes führte, wie das Landgericht Essen mitteilte.

Rund neun Monate befindet sich der 45 Jahre alte Arzt bereits in Untersuchungshaft. Den Vorwurf bestreitet er. Er will erreichen, dass er "rehabilitiert wird und seine Reputation wieder hergestellt wird", heißt es in einer Erklärung, die von seinem Verteidiger zum Prozessauftakt verlesen wurde.

Anklage nach dem Tod von zwei weiteren Covid-Patienten

Der später Verstorbene war Ende vergangenen Jahres vom niederländischen Venlo auf die Intensivstation nach Essen verlegt worden. Vor seinem Tod soll die Ehefrau über die angeblich aussichtslose Situation informiert worden sein. "Ihr wurde suggeriert, dass ein Ableben zu erwarten ist", heißt es in der Anklage. Daraufhin habe die Frau zugestimmt, alle lebenserhaltenden Geräte - darunter auch die Lungenmaschine - abzuschalten.

Tatsächlich sei eine Weiterführung der Therapie möglich und gerechtfertigt gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Laut Anklage hat die angeblich überdosierte Kaliumchlorid-Injektion unmittelbar zum Tod des 47-Jährigen geführt. Genau das ist nach Angaben des Mediziners jedoch nicht richtig. "Die Beweisaufnahme wird ergeben, dass ursächlich für das Versterben des Patienten das zulässige Abschalten der Geräte war", heißt es in der von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Erst danach seien dem Patienten Medikamente verabreicht worden, um den Sterbevorgang abzumildern. Ob sie aber überhaupt noch eine Wirkung entfalten konnten, sei unklar. Von einer Überdosierung könne auf jeden Fall keine Rede sein. Außerdem sei mit der Ehefrau eine palliative Sterbebegleitung besprochen worden.

Die Essener Staatsanwaltschaft hat auch nach dem Tod von zwei weiteren Covid-19-Patienten Anklage gegen den Mediziner erhoben. Diese Fälle werden im aktuellen Prozess jedoch nicht mitverhandelt. Hier will das Essener Schwurgericht erst weitere Beweise und Gutachten einholen. Anschließend soll entschieden werden, ob darüber überhaupt verhandelt wird. Die Richter haben für den Prozess zunächst noch 14 Verhandlungstage bis zum 3. November vorgesehen.

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