Erzgebirge:Tödlicher Busunfall: Ermittlungen gegen Busfahrer

Der zerstörte Schulbus am Unfallort. (Foto: Mike Müller/TNN/dpa)

Der tödliche Busunfall im Erzgebirge hat für den Fahrer ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den 45-Jährigen eingeleitet. Derweil geht die Suche nach der Ursache weiter.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Sehmatal (dpa) - Nach dem schweren Busunfall im Erzgebirge mit einem toten Zehnjährigen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Busfahrer eingeleitet. Gegen den 45-Jährigen werde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Weitere Details konnte sie noch nicht nennen.

Am Dienstagmorgen war ein Bus mit Schülern in Sehmatal südlich von Chemnitz seitlich mit einem Fahrzeug des Winterdienstes zusammengestoßen und dann frontal gegen einen Baum geprallt. Ein zehn Jahre alter Junge starb noch am Unfallort, 13 weitere Menschen, darunter elf Kinder, erlitten Verletzungen.

Der Busfahrer war von der Feuerwehr mit schwerem Gerät aus dem Wrack befreit worden. Der 45-Jährige und eine 59 Jahre alte Mitfahrerin erlitten schwere Verletzungen. Deren Zustand sei unverändert, aber nicht lebensbedrohlich, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch auf Anfrage.

Unterdessen dauern die Ermittlungen zur Ursache des Unfalls an. Die beiden beteiligten Fahrzeuge seien beschlagnahmt worden, sagte der Polizeisprecher. Zudem werde ein Gutachter zur Ermittlung der Unfallursache hinzugezogen.

Am Tag nach dem verheerenden Unfall bot die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung den Beteiligten ihre Hilfe an. Ihre Mitarbeiter stünden als Lotsen zur Beratung und Vermittlung von Unterstützungsleistungen zur Verfügung, sagte Iris Kloppich laut einer Mitteilung. „Meine Gedanken sind bei den Eltern, Angehörigen und Freunden des getöteten Kindes, die inmitten der besinnlichen Vorweihnachtszeit einen solchen Schicksalsschlag bewältigen müssen.“

© dpa-infocom, dpa:231206-99-202314/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: