Süddeutsche Zeitung

Erschlichene Sozialleistungen:Bewährungsstrafe für Tommy Haas' Eltern

Lesezeit: 2 min

Knapp 15.000 Euro an Sozialleistungen haben die Eltern von Tennis-Profi Tommy Haas zu Unrecht kassiert. Ein Gericht hat sie dafür zu je neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Kommentar der Richterin: "Würde der Staat allen, die so bedürftig sind wie Sie, diese Unterstützung gewähren, so wäre er im Handumdrehen bankrott."

Von Theo Auer und Heiner Effern, Rosenheim

Die Eltern von Tommy Haas hatten noch schöne Tage vergangene Woche in München. Sie sahen ihren Sohn beim ATP-Tennisturnier auf der Iphitos-Anlage zu, beklatschten seinen Einzug ins Halbfinale und spielten mit den Enkelkindern. Sie wirkten entspannt, keine Anzeichen, dass sie wenige Tage darauf als Betrüger auf der Anklagebank im Amtsgericht Rosenheim sitzen würden. Am Dienstag wurden die Eltern des Tennisprofis wegen des Erschleichens von Sozialleistungen jeweils zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatten ein Jahr lang Arbeitslosengeld II kassiert, obwohl sie dazu nicht berechtigt waren.

Richterin Isabella Hubert erteilte den Haas-Eltern in der Verhandlung Nachhilfe in Sachen tatsächlicher Armut. "Hier werden Leute verurteilt, die sich von den Behörden 200 Euro erschwindeln, weil sie nicht wissen, wie sie von 360 Euro monatlich leben sollen. Sie beide beziehen etwa 3000 Euro im Monat und leben dabei noch mietfrei." Der Vater hatte zuvor geschildert, wie schwierig das Leben für ihn nach einem Motorradunfall im Jahr 2002 geworden sei. Er wurde damals lebensgefährlich verletzt und kämpft bis heute mit den bleibenden gesundheitlichen Schäden. Er könne nicht mehr als Tennistrainer arbeiten, sagte er, und sei nun arbeitslos. Es sei deshalb zum Beispiel kaum mehr möglich gewesen, wie gewohnt drei Monate im Winter in Florida zu verbringen. "Wir müssen im Winter in Florida sein. Ich kann die Kälte hier nicht ertragen", fügte seine Frau hinzu.

Insgesamt 46 126 Euro verheimlichte das Paar der Behörde

Wenn sich die Eltern des Tennisprofis in Deutschland aufhielten, lebten sie lange Zeit in einer Wohnung in Bad Aibling bei Rosenheim. Vom 1. November 2011 an bezogen sie als sogenannte Bedarfsgemeinschaft Haas monatlich Arbeitslosengeld II. Bis zur Einstellung der Zahlungen am 31. Oktober 2012 überwies ihnen das Jobcenter Rosenheim insgesamt 14 796 Euro. Sie hätten allerdings keinen Cent erhalten, wenn sie in ihren Anträgen ihre wahren Einkünfte offenbart hätten. Insgesamt 46 126 Euro verheimlichte das Paar der Behörde. "Mit der Hälfte dieses Einkommens würden sich hier Hunderte Arbeitslose im Himmel fühlen. Würde der Staat allen, die so bedürftig sind wie Sie, diese Unterstützung gewähren, so wäre er im Handumdrehen bankrott", sagte Richterin Isabella Hubert.

Die Eltern des Sportlers würden einsehen, dass sie unbewusst Fehler gemacht hätten, sagt hingegen Peter Krauß, Verteidiger des Vaters von Tommy Haas. Es wäre sehr wahrscheinlich, dass man Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde. "Die Eltern sind schon erschrocken, dass sie gleich eine Freiheitsstrafe erhalten haben", sagt Krauß. Auch er hält die Strafe für viel zu hoch. Die Prozesskosten könnten die Eltern des Tennisspielers allerdings selber tragen, Sohn Tommy müsse nicht einspringen.

Die Richterin hingegen sah ein bewusstes Verschleiern der Einkünfte. Zum Beispiel habe das Ehepaar nicht wie gesetzlich vorgeschrieben gemeldet, dass Mutter Haas schon einen Monat nach dem Eingang des ersten Arbeitslosengeldes eine Prämie von 9139,97 Euro aus ihrer Lebensversicherung erhalten habe. Die monatliche Unterstützung ihres Sohnes Tommy für die Miete von gut 1000 Euro tauchte in keinem Antrag auf. Und auch die Prämie einer amerikanischen Versicherung, die wegen der Folgen des Motorradunfalls monatlich 1357,70 Euro zahlte, blieb unerwähnt.

Dass die Rückzahlung ihnen nicht leichtfallen wird, ist der Richterin egal

Doch Richterin Hubert ließ sich nicht erweichen. Sie verpflichtete die Eheleute Haas zudem, die erschlichenen 14 796 Euro zurückzuzahlen, in Raten von 500 Euro pro Monat. "Das können Sie leisten." Denn mittlerweile müssen die nun wegen Betrugs verurteilten Eltern auch keine Miete mehr bezahlen. Sie leben in der Wohnung der Mutter des Vaters in Graz.

Dass die Rückzahlung ihnen nicht leichtfallen wird, ist Richterin Hubert egal. Mitleid hält sie für nicht angebracht: "Wenn Sie sich dann etwas mehr einschränken müssen", sagt sie, "so ist das nur angemessen."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1954805
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 08.05.2014
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.