Süddeutsche Zeitung

Erpressung von Dietmar Hopp:"Sehr belastend"

Der Mann, der den Milliardär und SAP-Gründer Dietmar Hopp erpressen wollte, hat die Tat vor Gericht gestanden. Hopps Familie hatten die Briefe des Mannes, die von August an kamen, sehr zugesetzt.

Der erste Prozesstag beginnt und endet mit einem Geständnis: Der Mann, der den SAP-Gründer und Milliardär Dietmar Hopp (69) erpresst haben soll, hat die Tat vor dem Heidelberger Landgericht zugegeben. Zum Prozessauftakt ließ er über seinen Anwalt zugleich erklären, dass ihm die Geschichte sehr leid tue. Er sei in großen finanziellen Nöten gewesen und habe sich nicht anders zu helfen gewusst.

Der 43-jährige Fuhrunternehmer aus Gemmingen bei Heilbronn soll den Mäzen des Fußball-Bundesligisten 1899 Hoffenheim seit dem 17. August in Briefen bedroht haben. Laut Anklage verlangte er 5,5 Millionen Euro. Die Erpresserbriefe waren in bedrohlichem Ton geschrieben. Wenn er nicht zahle, könne er "auf drei Begräbnisse in der nahen Verwandtschaft gehen". Der 43-Jährige Verfasser der Drohbriefe muss sich jetzt wegen versuchter räuberischer Erpressung verantworten.

Vor Prozessbeginn sagte der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Alexander Keller, die Situation sei für Hopp und dessen Familie "sehr belastend" gewesen. Für Hopp sei aber von Anfang an klar gewesen, auf den Erpressungsversuch nicht einzugehen. "Potenzielle Nachahmungstäter haben auch in Zukunft nicht die geringste Chance", betonte Keller.

Ermittler lockten mit "Scheingeld"

Der nicht vorbestrafte Mann, der Hopp erpresst haben soll, war bereits am 5. September an seinem Wohnort festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft. Zuvor hatte ihm ein Polizeibeamter, der sich als Fahnder nicht zu erkennen gab, im Raum Trier einen Koffer übergeben. Darin befand sich nur Papier, von den Ermittlern "Scheingeld" genannt.

Hopp, der die Polizei eingeschaltet hatte, wird bei dem Prozess nicht anwesend sein. Lediglich zwei Polizisten sollen von Richter Edgar Gramlich zum Fall gehört werden. Zunächst sind zwei Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil der Großen Strafkammer wird am Mittwoch erwartet.

Der Strafrahmen für versuchte räuberische Erpressung liegt zwischen einem Jahr und 15 Jahren Freiheitsentzug.

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