Welfen:Ernst August von Hannover verklagt seinen Sohn

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Ein Bild von Ernst August von Hannover aus dem Jahr 2009. (Foto: Jochen Lübke/dpa)

Der Vater fordert unter anderem das Schloss Marienburg zurück, das er seinem Erben geschenkt hat. Einer seiner Vorwürfe: Ernst August junior habe ihn vernachlässigt.

Ernst August Prinz von Hannover will seinen Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover dazu zwingen, ihm das Schloss Marienburg und weitere Grundstücke zurückzugeben. Vor dem Landgericht Hannover sei eine entsprechende Klage anhängig, teilte ein Justizsprecher am Dienstag mit.

Der Kläger, also der Vater, stützt seinen Anspruch den Angaben des Gerichts zufolge auf den Widerruf einer Schenkung. Er habe seinem Sohn den Grundbesitz - außer Schloss Marienburg das Hausgut Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg sowie das Fürstenhaus Herrenhausen in Hannover - in den Jahren 2004 und 2007 im Wege vorweggenommener Erbfolge geschenkt. In der Folgezeit habe sich der Beklagte allerdings "schwerwiegend an den Rechten, Rechtsgütern und Interessen des Klägers vergriffen".

Unter anderem geht der Streit um Schloss Marienburg. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Konkret habe der Erbprinz laut Klage hinter dem Rücken seines Vaters versucht, das Vermögen des Hauses Hannover unter seine Kontrolle zu bringen. Er soll die Absetzung des Klägers als Vorstand der Familienstiftung betrieben und zudem geplant haben, die ihm anvertraute Marienburg gegen den erklärten Willen des Klägers an das Land Niedersachsen zu verschenken. Weiterhin soll der Sohn den ahnungslosen Vater zur "blinden" Unterzeichnung einer Vollmacht verleitet haben, mit der ursprünglich im Grundbuch vermerkte Rückübertragungsansprüche des Klägers gelöscht worden seien. Schließlich habe sich der Beklagte unrechtmäßig im Familienbesitz stehende Kunstwerke und Antiquitäten aus der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel und aus dem Historischen Museum Hannover angeeignet.

In persönlicher Hinsicht habe der Erbprinz den nach eigenen Angaben schwer kranken und abgeschieden in einem Forsthaus in Österreich lebenden Ernst August von Hannover vernachlässigt und von diesem eingeforderte Unterstützung abgelehnt. In der Folge sei es zu Auseinandersetzungen des Klägers mit der Polizei und zu seiner zeitweiligen Festnahme gekommen. Der Kläger habe die Schenkungen vor dem geschilderten Hintergrund widerrufen und verlange die übertragenen Grundstücke nunmehr zurück, hieß es weiter. Er sei der Rechtsauffassung, der Erbprinz habe sich "des groben Undanks" schuldig gemacht, was den Kläger zum Widerruf und zur Rückforderung berechtige.

Den Streitwert seiner Klage hat das Gericht mit rund fünf Millionen Euro angesetzt. Mit der Klagezustellung hat das Gericht nun das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Dies bedeutet, dass der Beklagte nunmehr seine Verteidigungsabsicht anzeigen und zunächst schriftlich auf die Klage erwidern kann. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt. Die Welfen gelten als eines der ältesten Adelsgeschlechter Europas. Zwischen 1714 und 1837 waren die Herrscher von Hannover gleichzeitig Könige von Großbritannien und Irland.

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