Ernst August-Prozess:Prügel wie vom Boxer

Das Verfahren um die Attacke von Ernst August Prinz von Hannover auf einen Hotelier in Kenia hat in einem wichtigen Punkt Klarheit gebracht. Doch auch Widersprüche bleiben.

Das Verfahren um die Attacke von Ernst August Prinz von Hannover auf einen Hotelier in Kenia hat am Donnerstag in einem wichtigen Punkt Klarheit gebracht. Zwar machten die Augenzeugen widersprüchliche Aussagen zum Tatgeschehen an dem Strand der Ferieninsel Lamu im Januar 2000 - im Kern waren sie sich aber alle einig: Ernst August Prinz von Hannover hat den Hotelier mit Faustschlägen traktiert.

Ernst August-Prozess: Welfenprinz Ernst-August selbst sprach stets von zwei Ohrfeigen, die er seinem Kontrahenten verpasst haben will.

Welfenprinz Ernst-August selbst sprach stets von zwei Ohrfeigen, die er seinem Kontrahenten verpasst haben will.

(Foto: Foto: dpa)

Der Welfenprinz selbst sprach stets von zwei Ohrfeigen, die er seinem Kontrahenten verpasst haben will - wegen der lauten Musik und der Lichteffekte in dessen Strand-Disco.

Weißer Mann mit harter Faust

"Ich habe noch nie einen weißen Mann in Kenia so kämpfen sehen", sagte ein kenianischer Regierungsbeamter vor dem Landgericht Hildesheim am Donnerstag. Er hatte im Auftrag des kenianischen Gesundheitsministeriums Lärmmessungen an dem Strand vorgenommen, als es zu der Attacke kam. Der "weiße Mann" habe auf sein Opfer eingeprügelt wie ein Boxer. Der weiße Mann, das wird diesem Zeugen erst später klar, ist ein Adliger mit königlichem Blut: Ernst August Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg sowie königlicher Prinz von Großbritannien und Irland.

Für den Angriff auf den Hotelier und Discobesitzer Josef Brunlehner war der Chef des Welfenhauses 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 445.000 Euro verurteilt worden. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde der Prozess wieder neu aufgerollt.

Nun hat der Prinz gewiefte Anwälte in den Ring geschickt, um eine mildere Strafe zu bekommen. Auch seine Ehefrau Prinzessin Caroline von Monaco ist als Zeugin in diesem Verfahren geladen. Ob sie aber überhaupt in Hildesheim erscheinen muss, ließ der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter am Donnerstag noch offen. "Eventuell wird auch nur die Aussage der Prinzessin aus dem Wiederaufnahmeverfahren im Vorjahr verlesen." Aber auch ohne die entlastende Aussage Carolines, die ebenfalls nur zwei Ohrfeigen gesehen haben will, konnten die Anwälte des Prinzen einige Runden für ihren Mandanten entscheiden.

So verstrickte sich ein Augenzeuge, ein kenianischer Bootsführer, im Kreuzverhör immer wieder in Widersprüche. Die komplette Aussage bezeichnete Richter Schlüter schließlich als unbrauchbar.

Noch immer keine Klarheit

Außerdem warfen die Verteidiger einem weiteren kenianischen Regierungsbeamten, der bei der Attacke dabei war, Korruption vor. Der Mann hatte sowohl für die Regierung als auch in seiner Freizeit für den Hotelier Brunlehner gearbeitet.

Der von der Verteidigung geäußerte Verdacht, Brunlehner habe die Augenzeugen für eine dramatischere Schilderung des Angriffs mit Geld bestechen wollen, erhärtete sich dagegen nicht. Der Bootsführer habe ihn im vergangenen Jahr in Kenia aufgesucht, sagte Ernst Augusts Anwalt Hans Wolfgang Euler. Dabei habe dieser berichtet, Brunlehner habe ihm umgerechnet 5000 Euro für eine Aussage versprochen aber nie bezahlt. Dies bestritt der 37 Jahre alte Mann im Gericht vehement.

Bei den Zahlungen soll es sich um die Aufwandsentschädigungen der deutschen Justiz gehandelt haben, die ihm nach seiner Aussage in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Hannover im Jahr 2004 zustanden. Der Prozess wird am 22. Juli mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.

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