Süddeutsche Zeitung

Gerichtsprozess:Ernst August von Hannover legt Berufung ein

Der Welfenprinz war zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil er auf seinem Anwesen in Österreich eine Polizistin attackiert und ein Ehepaar massiv bedroht hatte.

Ernst August von Hannover bekämpft seine Verurteilung vor einem österreichischen Gericht. Der Welfenprinz habe Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet, teilte das Landgericht Wels am Freitag mit.

Am Dienstag war er zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden und erhielt die Weisung, dass er nicht mehr in seinem Anwesen in Oberösterreich wohnen darf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 67-Jährige im Zustand voller Berauschung unter anderem Polizisten attackiert und ein auf seinem Anwesen tätiges Verwalter-Ehepaar massiv bedroht hat. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Von der Staatsanwaltschaft ist noch keine Erklärung zum Urteil bei Gericht eingegangen. Der Urenkel des letzten deutschen Kaisers legte nach Angaben des Gerichts Beschwerde auch gegen andere Auflagen ein, die ihm erteilt wurden. Das Gericht hatte ihm unter anderem aufgetragen, keinen Kontakt zu den Verwaltern aufzunehmen, keinen Alkohol zu trinken und sich in Psychotherapie zu begeben.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5248628
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/dpa/vwu
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.