Süddeutsche Zeitung

Ermittlungen gegen Sterbehelfer:Razzia bei Roger Kusch

Lesezeit: 1 min

Er steht unter dem Verdacht, erneut aktive Sterbehilfe geleistet zu haben. Jetzt haben Ermittler die Wohnung des Hamburger Ex-Justizsenators durchsucht - und erstes Beweismaterial beschlagnahmt.

Nach der Sterbehilfe für vier Menschen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Büro und Wohnungen des umstrittenen Ex-CDU-Politikers durchsucht. "Wir ermitteln wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz", sagte Staatsanwalt Wilhelm Möllers am Samstag der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er bestätigte damit einen Bericht der Bild-Zeitung.

Die Behörde prüfe, ob Kusch verschreibungspflichtige Medikamente weitergegeben habe. Die Ermittler beschlagnahmten "einiges Beweismaterial", wie Möllers berichtete. Die Auswertung werde einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Beamten nahmen Kuschs Hamburger Wohnung und Anwalts-Büro - zugleich Sitz seines Vereins "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe" - sowie eine "Nebenwohnung" in seiner früheren Heimat Stuttgart unter die Lupe.

Die Räume seien bereits am Donnerstagnachmittag durchsucht worden, sagte Möllers. "Herr Kusch war anwesend und kooperativ."

Ausgangspunkt der Ermittlungen war der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin in Hamburg Ende September. Der Ex-Justizsenator hatte die lebensmüde Frau nach eigenen Angaben beim Selbstmord unterstützt. Rein äußerlich sei die 84-Jährige "völlig unversehrt" gewesen, sagte Möllers.

Die Rechtsmediziner hätten bei der Rentnerin aber eine hohe Dosis eines verschreibungspflichtigen Malaria-Medikaments entdeckt: "Sie ist aufgrund einer Überdosis dieses Mittels zu Tode gekommen. Sie selbst hatte aber aus unserer Sicht keine Veranlassung, sich ein Malaria-Medikament zu besorgen."

Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz kann laut Möllers mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Bereits im Juni hatte Kusch nach eigener Aussage einer 79 Jahre alten Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet und damit eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Rentnerin hatte Kusch zufolge ein Malaria-Medikament und ein Beruhigungsmittel eingenommen.

Die Ermittlungsbehörde hatte den Tod der Frau nach deren Obduktion als normalen Suizid ohne Fremdbeteiligung eingestuft. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Manche Sterbewillige fahren deshalb in die Schweiz, um sich etwa durch den Verein Dignitas beim Sterben helfen zu lassen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.363987
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
dpa/bica/woja
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.