Nach dem jahrelangen Kindesmissbrauch in Staufen ist das Urteil gegen den Hauptbeschuldigten rechtskräftig. Der 39 Jahre alte Lebensgefährte der Mutter des heute zehnjährigen Jungen hat seine Revision zurückgezogen, teilte das Landgericht Freiburg mit. Dies habe er am Montag über seine Verteidigerin erklären lassen. Gegen das Urteil gebe es nun keine Rechtsmittel mehr. Das Gericht hatte den Mann zu zwölf Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Er legte zunächst Revision ein, um die schriftliche Urteilsbegründung prüfen zu können.
Freiburg:Revision zurückgezogen
Das Urteil gegen den Haupttäter im Staufen-Prozess ist rechtskräftig: Zwölf Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung.
© SZ vom 18.09.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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