Enkelsohn ertränkt:Deutsche entgeht Todesurteil in den USA

Frühestens mit 89 Jahren darf eine deutsche Seniorin das Gefängnis in den USA wieder verlassen: Ein Gericht in Florida hat die Frau zu 21 Jahren Haft verurteilt. Sie soll ihren fünfjährigen Enkel ertränkt haben. Der Vater des Kindes will sich mit dem Urteil nicht zufriedengeben.

Ohne sichtbare Regung hat eine deutsche Großmutter im Prozess um die Ermordung ihres Enkels in Florida am Montag das Urteil entgegengenommen: 21 Jahre Haft. Damit entging die 73-Jährige einem Todesurteil. Die Frau war angeklagt, 2010 ihren fünfjährigen Enkel Camden ertränkt zu haben.

Das Gericht in Apalachicola akzeptierte mit seiner Entscheidung einen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ausgehandelten Deal. Die Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung emotionslos und reagierte nur mit "Ja" und "Nein" auf die Absprache.

Der Vater des getöteten Kindes zeigte sich über das Urteil enttäuscht: "Ich will sie bestraft sehen, wie noch niemand je bestraft wurde", sagte er. Der Mann hatte gefordert, dass die Staatsanwaltschaft an einer 30-jährigen Haftstrafe festhalte.

"Damit er nicht in einem Scheidungsheim aufwächst"

Unklar ist, warum die Staatsanwaltschaft auf die Vereinbarung eingegangen war. Sie ließ auch den Anklagepunkt der schweren Kindesmisshandlung fallen. Der Rentnerin hatte anfangs sogar die Todesstrafe wegen Mordes gedroht.

Der Ehemann der Angeklagten hatte den Enkel in einem Ferienhaus auf der Insel St. George tot aufgefunden, wo sie gemeinsam Urlaub machten. Ihm zufolge gestand seine Frau, das Kind in der Badewanne ertränkt zu haben, "damit er nicht in einem Scheidungsheim aufwächst". Die Eltern des Kindes trennten sich, als der Junge anderthalb Jahre alt war. Der Großvater gab auch an, dass seine Frau nach der Tat versucht habe, sich umzubringen.

Ursprünglich war die Großmutter als nicht verhandlungsfähig eingestuft worden. Nachdem sie Medikamente erhalten hatte, entschied Richterin Angela Dempsey aber, dass die Angeklagte vor Gericht gestellt werden könne. Die Richterin empfahl, sie im Gefängnis weiterhin medizinisch zu versorgen.

Entlassung frühestens mit 89

Die Deutsche könnte frühestens mit 89 Jahren wieder aus dem Gefängnis kommen. Nach dem Gesetz in Florida müssen Verurteilte mindestens 85 Prozent ihrer Haftstrafen auch absitzen.

Die Verteidigung wollte ursprünglich auf nicht schuldfähig plädieren, da ihre Mandantin durch eine im Zweiten Weltkrieg erlittene Schädelfraktur schwere psychische Probleme erlitten habe. Sie soll zur Tatzeit nicht in der Lage gewesen sein, zwischen Wirklichkeit und Wahnvorstellungen zu unterscheiden.

Der Vater des getöteten Jungen glaubt nach eigener Aussage nicht, dass seine frühere Schwiegermutter psychisch krank sei. "Wir glauben, es gab wegen der Situation Hass und Missmut zwischen den beiden Familien", sagte der Vater über ein mögliches Motiv. Er will den Todesfall vor ein Bundesgericht bringen. "Er hatte Angst vor der Dunkelheit und vor Monstern unter seinem Bett, wie jedes Kind in seinem Alter", sagte der Vater über seinen Sohn. "Ich habe Camden erzählt, dass Monster nicht real sind, aber ich lag falsch."

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