Süddeutsche Zeitung

Elternmord und Leichenschändung:Lebenslänglich für Landwirt

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Seine Revision ist gescheitert: Der hessische Landwirt, der seine Eltern ermordet und den Knecht an Schweine verfüttert hat, muss lebenslang ins Gefängnis.

Ein Landwirt aus Hessen muss eine lebenslange Haftstrafe absitzen, weil er seine Eltern ermordet und die Leiche eines Knechts an die Schweine verfüttert hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des 32-jährigen Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Kassel vom April, das eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes in zwei Fällen und Störung der Totenruhe verhängt hat, ist damit rechtskräftig.

Der Landwirt aus Fritzlar-Haddamar hatte im Jahr 2000 aus Habgier seinen Vater heimtückisch erschlagen und vier Jahre später die Mutter erwürgt. Die Leiche eines Knechts, der 2005 auf dem Hof eines natürlichen Todes gestorben war, hatte er an die Schweine verfüttert, um weiter dessen Rente kassieren zu können.

Laut BGH weist das Urteil des Landgerichts keine Fehler auf. Weil das Landgericht auch die besondere Schwere der Schuld bejaht hat, ist eine vorzeitige Entlassung des Angeklagten nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Nach den Erkenntnissen des Landgerichts hatte der Mann beim Mord an seinem Vater einen Unfall mit einer kranken Kuh vorgetäuscht. Die Mutter hatte er im Bett erwürgt und angegeben, sie sei eines natürlichen Todes gestorben. Obwohl Alleinerbe, habe der Sohn nicht auf den Ruhestand des Vaters warten und die Mutter nicht im Hause haben wollen. Durch seinen Lebenswandel war der Hof laut Gericht bald mit 300.000 Euro verschuldet gewesen.

Ans Licht kamen die beiden Morde nur, weil der Landwirt nach einiger Zeit eine Beisetzung des früheren Knechts vortäuschte. Vor Gericht gab er zu, dass er den "Ersatzopa", der auf seinem Hof gestorben sei, erst tiefgefroren und dann zersägt und an seine Schweine verfüttert habe.

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dpa/bre
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