Einsatz bei Stuttgart-21-Demo:Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen Ex-Polizeipräsident

Untersuchungsausschuss nach Stuttgart 21-Einsatz

Stuttgart-21-Nachspiel: Dem ehemaligen Polizeipräsidenten von Stuttgart, Siegfried Stumpf, droht eine Geldstrafe.

(Foto: dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den ehemaligen Polizeichef der Stadt einen Strafbefehl beantragt. Siegfried Stumpf wird fahrlässige Körperverletzung im Amt im Zusammenhang mit den Stuttgart-21-Protesten vorgeworfen.
  • Bei dem Polizeieinsatz wurden Wasserwerfer eingesetzt. Mehrere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.
  • Im November 2014 war ein Prozess gegen zwei Einsatzleiter der Polizei wegen derselben Vorkommnisse eingestellt worden.

Ex-Polizeipräsident soll Gedstrafe bekommen

Wegen des massiven Polizeieinsatzes bei einer Demonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Strafbefehl gegen den damaligen Polizeipräsidenten der baden-württembergischen Landeshauptstadt beantragt. Ex-Polizeipräsident Siegfried Stumpf soll wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung im Amt eine Geldstrafe bekommen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Stumpf habe es bei dem Einsatz unterlassen, darauf hinzuwirken, dass Wasserstöße nicht die Köpfe von Demonstranten treffen. Die Polizei war bei dem Einsatz am 30. September 2010 unter anderem mit Wasserwerfern gegen Stuttgart-21-Gegner vorgegangen, um ein Areal im Schlossgarten nahe dem Hauptbahnhof für Arbeiten an dem Projekt zu räumen und abzusperren. Bei Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten wurden mehr als 160 Menschen zum Teil schwer verletzt.

Prozess gegen Einsatzleiter eingestellt

Ein Prozess gegen zwei Einsatzleiter der Polizei im Zusammenhang mit den Protesten war im November 2014 nach fünf Monaten eingestellt worden. Die beiden Angeklagten hatten das Kommando über eine Wasserwerferstaffel - vor dem Landgericht Stuttgart mussten sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten.

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