Kriminalität:Zwölfeinhalb Jahre Haft für Mutter in Staufener Missbrauchsprozess

  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter und ihr Lebensgefährte den Sohn mehr als zwei Jahre lang missbraucht und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen haben.
  • Die Mutter Berrin T. erhält zwölfeinhalb Jahre Haft, Christian L. zwölf Jahre mit Sicherungsverwahrung.
  • Sie müssen insgesamt 42 500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.

Nach elf Prozesstagen ist im Missbrauchsfall von Staufen das Urteil gegen die Mutter und ihren früheren Lebensgefährten gefallen.

Christian L. muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. Zusätzlich ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Berrin T. erhält eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Damit blieb die Kammer unter Vorsitz von Stefan Bürgelin etwas unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vierzehneinhalb Jahre für die Mutter und vierzehn Jahre für ihren früheren Partner gefordert hatte.

Die Anwältin von Christian L. hatte für ihren Mandanten neun Jahre plus Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigerin von Berrin T. neuneinhalb Jahre Haft. Beide Angeklagte hatten die Taten im Prozess eingeräumt. Der Verteidiger von Christian L. ließ zunächst offen, ob er gegen das Urteil vorgeht. Die Mutter akzeptierte ihr Strafmaß. Sie ließ über ihren Verteidiger erklären, sie wolle für ihren Sohn ein Zeichen setzen, "dass jetzt wirklich Ruhe ist".

Die beiden Verurteilten müssen außerdem insgesamt 42 500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Missbrauchsopfer, ein zur Tatzeit dreijähriges Mädchen, zahlen. Das Mädchen, die Tochter einer Bekannten von Berrin T., war von dem Paar zuerst missbraucht worden. Als es zwischen der Bekannten und Berrin T. zu einem Zerwürfnis kam und das Paar die Dreijährige nicht mehr zu Gesicht bekam, wurde ihr eigener Sohn das nächste Opfer.

Angeklagt waren mehr als 60 Sexualverbrechen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Paar den heute Zehnjährigen mehr als zwei Jahre lang im Darknet - einem anonymen Teil des Internets - angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen hat. Vier dieser Männer sind, in getrennten Prozessen, vom Landgericht Freiburg bereits verurteilt worden, alle von ihnen zu langen Haftstrafen. In Karlsruhe und im schleswig-holsteinischen Neumünster gab es zwei weitere Prozesse gegen zwei Pädophile, die im Laufe der Ermittlungen gegen Christian L. aufgeflogen waren.

Sowohl Christian L. als auch Berrin T. haben das Kind, das inzwischen in einer Pflegefamilie lebt, auch mehrfach selbst sexuell missbraucht. Die grausamen Details des Falles brachten bei den Ermittlungen und im Prozess selbst erfahrene Polizisten, Staatsanwälte und Richter an ihre Grenzen. Dass eine Mutter Vergewaltigungen des eigenen Kindes nicht nur vertuscht und deckt, sondern sich am Missbrauch auch aktiv beteiligt und dafür verurteilt wird, kommt sehr selten vor.

Der Fall wirft auch Fragen nach der Verantwortung der Behörden auf. Christian L., ein vorbestrafter Sexualstraftäter, konnte entgegen allen Auflagen, die ihm den Kontakt zu Kindern untersagten, mit dem Sohn von Berrin T. in einer gemeinsamen Wohnung leben, ohne dass Jugendamt oder Gerichte wirkungsvoll dagegen vorgegangen sind.

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