Ehrenbürgerschaft:Gutschein für ein Gratis-Grab

Eine Ehrenbürgerschaft ist eine praktische Sache: Man darf zu Stehempfängen kommen, umsonst Bus fahren und bekommt ein Grab mit Blumen. Wenn der Gemeinderat es sich nicht noch einmal anders überlegt.

Sarina Märschel

Ehrenbürger kann werden, wer sich um eine Gemeinde verdient gemacht hat. Eigentlich. "Diese Einschränkung im Kommunalrecht wird aber konsequent missachtet", sagt Ulrich Battis, Professor für Verwaltungsrecht an der Humboldt-Universität in Berlin.

Ehrenbürgerschaft: Wer Ehrenbürger wird, bekommt ein Ehrengrab. Wenn er mag.

Wer Ehrenbürger wird, bekommt ein Ehrengrab. Wenn er mag.

(Foto: Foto: ddp)

Zum Beispiel wurde Johannes Rau Ehrenbürger der Stadt Berlin, obwohl er als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen gegen den Umzug der Regierung nach Berlin kämpfte und so eher wenig Einsatz für die Hauptstadt zeigte.

Einwohner der Stadt oder Gemeinde muss der Geehrte nicht sein. Und auch sonst sind den Kommunen kaum Grenzen gesetzt: Sie können sehr frei entscheiden, wen sie zum Ehrenbürger machen und die besonderen Rechte der Geehrten festlegen.

"Finanziell am Wichtigsten ist das Ehrengrab, das auf Dauer gepflegt wird", sagt Ulrich Battis. Manche Städte geben ihren Ehrenbürgern auch lebenslange Freifahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr. Und selbstverständlich werden die Persönlichkeiten zu offiziellen Anlässen eingeladen.

"Wirkliche Rechte sind aber nicht mit der Ehrenbürgerwürde verbunden", stellt der Verwaltungsrechtler klar, "man darf zum Beispiel nicht einfach an Sitzungen teilnehmen."

Als typisches Beispiel für die rechtliche Regelung nennt Battis Nordrhein-Westfalen. Dort gibt die Gemeindeordnung vor, dass der Gemeinderat mit einer Zweidrittel-Mehrheit über Verleihung und Aberkennung entscheidet. Unfreiwillig wird aber niemand Ehrenbürger: Die Person muss dem Angebot der Kommune zustimmen.

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