Düsseldorf:„MS Stadt Düsseldorf“: „Weißer Flotte“ droht Schlappe

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Im Streit um die Herausgabe des Ausflugsschiffs "MS Stadt Düsseldorf" droht der Schifffahrtsgesellschaft "Weiße Flotte" vor Gericht eine Schlappe. Das hat das...

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Streit um die Herausgabe des Ausflugsschiffs „MS Stadt Düsseldorf“ droht der Schifffahrtsgesellschaft „Weiße Flotte“ vor Gericht eine Schlappe. Das hat das Landgericht Düsseldorf am heutigen Dienstag deutlich gemacht.

Vier Kölner Gastronomen haben die „Weiße Flotte“ verklagt. Sie hatten das 51 Jahre alte Schiff Ende August 2020 bei einer Online-Auktion zum Preis von 75.050 Euro ersteigert. Die Kölner sind der Ansicht, bei der Auktion einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen zu haben. Der Ansicht schloss sich das Gericht am Dienstag an.

Die Kölner klagen auf Herausgabe des Schiffes (Az.: 8 O 321/20). Die „Weiße Flotte“ hatte argumentiert, die Auktion sei nicht rechtmäßig abgelaufen. So dürften im Schiffsregister eingetragene Binnenschiffe laut den Geschäftsbedingungen des Auktionsanbieters nicht online versteigert werden. Sie seien laut Geschäftsbedingungen genauso wie Immobilien- oder Grundstücksgeschäfte von Auktionen ausgeschlossen.

Die „Weiße Flotte“ hatte das Schiff dort aber selbst zur Versteigerung angeboten und auch schon 2017 auf diese Weise ein Schiff unbeanstandet verkauft. Medienberichten zufolge hatte sich das Unternehmen bei der Versteigerung der „MS Stadt Düsseldorf“ einen deutlich höheren Erlös erhofft.

Die Kölner Gastwirte wollen das Ausflugsschiff gastronomisch nutzen. Es soll nach einem gestorbenen Gastwirt in „MS Schang Jülich“ umgetauft werden. Das Urteil soll am 12. April verkündet werden. Die Anwältin der „Weißen Flotte“ hat bereits angedeutet, im Fall einer Niederlage in Berufung gehen zu wollen.

© dpa-infocom, dpa:220328-99-706013/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: