Düsseldorf:Koch ermordet aus Rache drei Menschen

Alles begann mit einem Streit um Champignons. Weil ein Mann sich von seinen Anwälten schlecht vertreten fühlte, zog er mit Pistole, Messer und Benzinkanister los. Nun steht er in Düsseldorf wegen dreifachen Mordes vor Gericht.

Von Anna Günther

Er fühlte sich ungerecht behandelt und gegängelt von der Justiz, er sah angeblich seine Existenz in Gefahr. Ein Koch aus Düsseldorf steigerte sich deshalb in einen bizarren Hass auf das Rechtssystem hinein und ließ ihm am 28. Februar dieses Jahres freien Lauf. Binnen weniger Stunden verübte er mehrere Kapitalverbrechen.

Von diesem Donnerstag an muss sich der vorbestrafte 48-Jährige nun wieder eben jenem System stellen. Wieder werden Juristen über seine Handlungen und sein weiteres Leben entscheiden. Vor dem Landgericht Düsseldorf hat der Koch sich wegen dreifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs, schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung zu verantworten. Ihm droht nicht nur eine lebenslange Haftstrafe; Staatsanwalt Christoph Kumpa schließt auch eine anschließende Sicherungsverwahrung nicht aus.

"Das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen"

Drei Menschen mussten sterben, mehrere wurden schwer verletzt, dabei war die Ursache dieses Dramas vergleichsweise läppisch, sie liegt mittlerweile drei Jahre zurück: Der Koch stritt mit seiner damaligen Chefin in einer Pizzeria im niederrheinischen Goch um die Bestellung von Champignons. Ein Wort gab das andere, er schlug zu.

Die Frau zeigte ihren Mitarbeiter wegen Körperverletzung an: Der Koch habe ihr eine massive Ohrfeige versetzt, wodurch ihr Trommelfell gerissen sei. Er stritt die Tat ab und versuchte, sich mit Unterstützung von Anwälten gegen einen Strafbefehl zu wehren. Seine Düsseldorfer Anwältin erschien nicht zur Verhandlung, damit wurde der Strafbefehl rechtskräftig. Der Koch wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Er beschwerte sich daraufhin und versuchte, mit Hilfe seines Erkrather Anwalts gegen die Düsseldorfer Kanzlei vorzugehen. Der neue Anwalt riet ihm von rechtlichen Schritten ab und zog so ebenfalls den Zorn des Angeklagten auf sich. "Er fühlte sich schon wieder schlecht beraten, das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen", sagt Staatsanwalt Kumpa.

Der zu einer Geldstrafe verurteilte Mann will sich rächen

Am Morgen des 28. Februar beschloss der aus China stammende Mann, sich zu rächen. Dabei habe er eigentlich ganz normal gewirkt, sagte seine Frau später der Polizei. Zwischen neun und zehn Uhr verließ er das Haus, seine Frau rief ihn wenig später an, weil beide zusammen zur Bahn gehen wollten. Er verbat sich weitere Anrufe, kurz danach war das Handy aus.

Gegen zehn Uhr betrat er die Düsseldorfer Kanzlei. In einer Tüte trug er ein Messer, eine Schreckschusswaffe, eine Pistole sowie einen Kanister Brennstoff, er verlangte nach dem Kanzleichef. Weil dieser nicht im Haus war, wurde er ungehalten. Seine frühere Anwältin wollte die Polizei benachrichtigen, der Koch zog die Pistole und versuchte zu schießen, doch löste sich kein Schuss - vermutlich, weil der Mann die Waffe nicht richtig handhabte.

Ein Klient versuchte, ihn zu überwältigen, der Täter schlug ihn mit der Pistole mehrmals auf den Kopf. Der Klient floh und rief die Polizei. Dann zog der Koch das Messer und stach 14 Mal auf seine frühere Anwältin ein. Sie war hinter ihren Schreibtisch geflüchtet und erlag noch am Tatort ihren Verletzungen. Einen Kollegen, der ihr zu helfen versuchte, stach der Täter ebenfalls nieder. Er starb am nächsten Tag.

Neben seiner Anwältin tötet er noch zwei weitere Menschen

Nach den Attacken legte der Täter Feuer in der Kanzlei und fuhr weiter ins zehn Kilometer entfernte Erkrath. Im zweiten Anwaltsbüro setzte er seinen Rachefeldzug fort. Eine Gehilfin öffnete ihm die Tür, er schoss ihr wortlos in Kopf und Seite. Sie starb kurze Zeit später.

Wieder verlangte der 48-Jährige nach seinem früheren Anwalt, wieder vergeblich. Einem im Rollstuhl sitzenden Kollegen schoss der Täter in den Bauch und versuchte anschließend, auch diese Kanzlei niederzubrennen. Weil der verletzte Anwalt nicht aus eigener Kraft aus den brennenden Räumen fliehen konnte, versuchte der Koch kurz, ihn aus dem Rollstuhl zu ziehen. Ohne Erfolg. Der Täter floh und fuhr weiter an den Niederrhein. Der Anwalt konnte rechtzeitig gerettet werden.

Nach den Bluttaten in Düsseldorf und Erkrath leitete die Polizei einen Großeinsatz ein, zahlreiche Spezialeinheiten wurden in der Region zusammengezogen. Währenddessen traf der Koch gegen 14 Uhr in der Pizzeria seiner ehemaligen Chefin ein.

Er ging auf die Frau zu und versuchte, auf sie zu schießen, wieder vergeblich. Sie rannte durch die Küche ins Freie und rief die Polizei, während ihre Töchter versuchten, den früheren Angestellten festzuhalten. Er verletzte beide mit der Gaswaffe und einem Klappmesser. Mit Hilfe eines herbeigeeilten Mannes überwältigten die Frauen schließlich den Täter und hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf.

Intakte Ehe, aber Probleme bei der Konfliktbewältigung

Zuvor hatte niemand eine Ahnung, was den Koch zu seinen Taten trieb. Spezialeinsatzkommandos sicherten diverse Gebäude, evakuierten sogar den Kindergarten, den ein Kind des Täters besuchte. Die Polizei glaubte, ein Scheidungskrieg sei eskaliert, doch die Ehe war intakt.

Der Angeklagte und seine ebenfalls aus China stammende Frau hatten sich über das Internet kennengelernt und 2008 geheiratet; ein Jahr später zog sie zu ihm nach Berlin. 2010 ging die Familie dann nach Düsseldorf. Er habe sie nie geschlagen und sei auch zu den Kindern stets gut gewesen, sagte die Frau später aus. Sie brachte ein Kind mit in die Beziehung, 2011 wurde das gemeinsame Kind geboren.

Der einst als Spezialitätenkoch eingereiste Mann ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein Richter aus einem früheren Verfahren attestierte ihm ein Problem, "angemessen mit Konflikten umzugehen". Er geriet zum Beispiel mit einem Nachbarn im Waschkeller in Streit und versuchte, den Mann mit einer Gartenkralle zu schlagen. Einen früheren Arbeitskollegen bewarf er mit Flaschen.

"Diese Vorstrafen reichen nicht für eine Sicherungsverwahrung", sagt Staatsanwalt Kumpa, der auch die Klageschrift verfasste. Doch wegen nunmehr zehn Delikten, darunter Mord, könnte der Beschuldigte nach seiner Haftstrafe weiter einsitzen müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten außerdem Heimtücke und niedere Beweggründe vor. Bis Ende Oktober sind 17 Verhandlungstage angesetzt.

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