Düsseldorf:Ein Bett ist zum Schlafen da

Weil ein Ehepaar Probleme mit dem Boxspringbett hatte, hatte es geklagt. Nun fiel das Urteil.

Im kuriosen Streit um ein angeblich untaugliches Ehebett hat das Landgericht Düsseldorf die Klage der Käufer zurückgewiesen. Es sei kein Mangel, wenn bei einem Boxspringbett die besonders dicken Matratzen in der Bettmitte auseinanderdrifteten. Geklagt hatten Eheleute aus Dormagen, die das Bett für 1500 Euro im Möbelhaus gekauft hatten. Sie seien herausgefallen oder ständig in die Besucherritze gerutscht, hatten sie kritisiert und den Kaufpreis zurückgefordert. Das Möbelhaus weigerte sich: Das Bett sei in einwandfreiem Zustand. Das sah in erster Instanz das Amtsgericht und nun auch das Landgericht so, nachdem es einen Polsterermeister als Sachverständigen zur Liegeprobe gebeten hatte. Das Ehepaar hatte Berichten zufolge über Probleme mit dem Bett beim Sex geklagt. Darauf ging das Gericht nur indirekt ein: Das Bett sei zum Schlafen "als seinem eigentlichen Zweck" geeignet.

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