Süddeutsche Zeitung

Fluglehrer:Führerschein für Drohnen: "Sie müssen sich schon vorbereiten"

Einfach anschalten und losfliegen - das geht nicht mehr. Wie knifflig ist die Prüfung, und was muss man beachten? Fragen an den Fluglehrer Frank Lemm.

Interview von Felix Hütten

Ab 1. Oktober gilt für Drohnenpiloten in Deutschland eine Führerscheinpflicht, wenn sie Geräte ab einem Gewicht von zwei Kilo fliegen wollen. Zusätzlich müssen alle Geräte ab 250 Gramm mit einer Namensplakette gekennzeichnet sein. Tabu sind Flugverbotszonen wie etwa Flughäfen oder Menschenansammlungen. An der Flugschule FF-DroneAcademy.de von Frank Lemm können Drohnenflieger ihren Kenntnisnachweis nach §21d der Luftverkehrsordnung absolvieren, oder, etwas weniger kompliziert: Den Drohnenführerschein machen - wenn Sie denn die Prüfung bestehen.

SZ: Mal sehen, wie fit Sie mit den Prüfungsfragen sind. Also: Wer erteilt die Genehmigung für das Abwerfen von Sachen oder Ablassen von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen aus Luftfahrzeugen im Fluge?

a. Die örtliche Landesluftfahrtbehörde

b. Die lokale Flugsicherungsstelle

c. Das Verteidigungsministerium

d. Die Deutsche Flugsicherung

Frank Lemm: Was würden Sie denn sagen?

Ich würde auf Antwort d. tippen.

Falsch. Es ist die Landesluftfahrtbehörde, denn sie hat die Lufthoheit.

Aha.

Solange Sie sich am Boden befinden, gilt das Zivilrecht. Wenn die Drohne in die Luft aufsteigt, greift das Luftfahrtrecht. Und dafür sind in den einzelnen Bundesländern die jeweiligen Luftfahrtbehörden zuständig. Es gibt also keine übergeordnete Luftfahrtbehörde für Drohnenpiloten.

Ganz schön kompliziert. Vergeht Ihnen bei all der Bürokratie nicht der Spaß am Fliegen?

Es gibt Flugplätze für Segelflieger, also besondere Bereiche, in denen Menschen ihr Hobby ausleben. Und dann gab es immer schon Wildflieger, eine kleine Gruppe an Leuten, die irgendwo auf dem Acker fliegen. Drohnen haben eines Tages die Wildfliegerei salonfähig gemacht. Heute hat ja beinahe jeder im Englischen Garten ein solches Gerät dabei. Dass damit Gefahren entstehen und somit Aufklärung und Regeln nötig sind, ist doch klar.

Sie freuen sich also über das neue Gesetz.

Nicht ganz, denn ich verstehe nicht, warum Piloten erst für Geräte einen Kenntnisnachweis brauchen, die mehr als zwei Kilo wiegen. Denn besonders jene, die sich für berufliche Zwecke teure und schwere Drohnen kaufen, gehen sorgfältig damit um. Aber 80 Prozent der Drohnen, die in Deutschland in der Luft sind, wiegen weniger als zwei Kilo und viele Piloten kennen die Regeln der Luftverkehrsordnung nicht.

Was würden Sie sich wünschen?

Wenn Menschen mit einer Drohne in die Natur gehen, dann sollten sie den Kenntnisnachweis haben. Sie sollten die Flugverbotszonen kennen, die 100-Meter-Grenze verstehen, all das. Drohnen sind ja heute ein Massengeschäft. Die Leute bekommen die Dinger schnell in die Luft. Ob jemand damit aber vernünftig fliegen kann, ist eine ganz andere Frage.

Also besser den Führerschein machen. Nur: Ist das so einfach - oder spielen sich bei den Prüfungen ähnliche Dramen ab wie in der Autofahrschule?

Sie müssen sich schon vorbereiten. Wir haben immer wieder mal Piloten an der Schule, die seit zwei, drei Jahren fliegen und daher dem Irrtum verfallen, alles schon zu wissen. Sie werden dann in der Prüfung zum Beispiel gefragt, welche Wolkenbildung mit Regen verbunden ist? Die Cumuluswolke oder die Nimbostratuswolke?

Die Nimbostratuswolke.

Genau. Und das müssen Sie lernen, solche Details können sich nicht alle Prüflinge logisch erschließen. Manche fallen dann durch und fühlen sich ungerecht behandelt.

Und fliegen womöglich ohne Führerschein. Was passiert dann eigentlich?

Wenn Ihnen eine Drohne vom Himmel fällt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Bei einem Personenschaden kann das in die Millionen gehen. Es ist wie mit dem Autofahren. Sie können selbstverständlich auch ohne Führerschein einsteigen. Aber jeder macht den Autoführerschein, denn ohne wird's teuer. Von Bußgeldern und Strafanzeigen mal ganz abgesehen. Aber klar, es gibt ja immer Leute, die sich um nichts scheißen. Die fliegen auch in einer Verbotszone und filmen zum Beispiel Flugzeuge beim Start, die Videos finden Sie zuhauf im Internet.

Sie bieten Vorbereitungskurse für werdende Piloten an - und versprechen einen "kurzweiligen Tag": So richtig kurzweilig klingt das allerdings nicht: Datenschutzrecht, Luftverkehrsordnung , Meteorologie.

Das Problem sind die Quereinsteiger, also Menschen, die sich heute im Elektromarkt eine Drohne kaufen und morgen damit losfliegen wollen. Da es kein Zulassungsverfahren gibt, machen diese Leute das einfach - es geht ja. Es gibt aber auch sehr viel rechtschaffene Leute, und zwar neben den Hobbyfliegern eine ganz neue Gruppe: Menschen, die Drohnen für Ihren Beruf nutzen und sich ordentlich informieren wollen. Unfallsachverständige, Dachdecker, Bauingenieure, Feuerwehrleute, und so weiter. Diese Menschen wollen lernen, eine Drohne sicher fliegen zu können. Meine Erfahrung ist, dass die Leute mit einem Lächeln im Gesicht hier ankommen und auch wieder rausgehen.

Und bereit sind, 500 bis 1000 Euro für einen solchen Kurs zu zahlen. Für Hobbypiloten sind Ihre Preise allerdings ganz schön happig.

Wer Technik, Theorie und Praxis lernen möchte und auch Wert auf eine ordentliche Prüfungsvorbereitung legt, muss es auch bezahlen, klar. Und die Prüfung zum Kenntnisnachweis selbst kostet bei uns beispielsweise nur 129 Euro.

Und 25 Euro, wenn sie die Prüfung in einem Luftsportverein ablegen.

Richtig, allerdings gilt dies nur für Freizeitflieger. Bei uns melden sich übrigens dennoch viele private Piloten zu Kursen an, weil sie das Fliegen richtig lernen wollen, mit allen Details. Und sobald man Drohnen gewerblich nutzt, ist die Prüfung an einem Luftsportverein ohnehin nicht mehr möglich.

Die Grenzen zwischen Freizeitflieger und gewerblichem Nutzen aber verschwimmen doch, Stichwort Fotografie.

Natürlich wird es Diskussionen geben, wer jetzt genau welchen Nachweis braucht. Nehmen Menschen beim Flug Fotos auf und veröffentlichen diese, wäre das gewerblich - und damit ist der 25-Euro-Führerschein nicht mehr zulässig. Es gibt allerdings noch keine Urteile zu der Frage, wo genau die Grenzen liegen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3690483
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/fehu
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.