DresdenKoalition will Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern

Lucie Hammecke (Grüne), Landtagsabgeordnete Sachsen.
Lucie Hammecke (Grüne), Landtagsabgeordnete Sachsen. Ronald Bonss/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die schwarz-grün-rote Koalition in Sachsen möchte den Schutz vor häuslicher und sexueller Gewalt verbessern. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket wollen die...

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Dresden (dpa/sn) - Die schwarz-grün-rote Koalition in Sachsen möchte den Schutz vor häuslicher und sexueller Gewalt verbessern. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket wollen die Koalitionäre an diesem Mittwoch im Landtag behandeln. „Jede dritte Frau ist mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen, an jedem dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet“, erklärte die Grünen-Landtagsabgeordnete Lucie Hammecke am Montag in Dresden. Es gehe darum, Hilfsstrukturen auszubauen - vor allem auf dem Land. Eine Koordinierungsstelle soll bestehende Angebote besser organisieren. Zugleich wird eine Dunkelfeldstudie zur häuslichen Gewalt angeregt.

Nach Angaben von Hammecke ist der gemeinsame Antrag von CDU, Grünen und SPD ein Arbeitsauftrag an die sächsische Regierung und ein Bekenntnis zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention: „Der Freistaat Sachsen ist verpflichtet, ausreichend Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen zu ergreifen, denn ein Leben ohne Gewalt ist ein Menschenrecht, der Schutz von Frauen staatliche Verpflichtung.“

Die SPD sprach sich für einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus aus. Die Hilfe für Betroffene dürfe nicht von Wahlen und Haushaltsverhandlungen abhängig sein, betonte die Abgeordnete Hanka Kliese: „Es ist unsere Aufgabe, Kindern und Frauen flächendeckend im ganzen Land Schutz zu bieten. Dafür müssen Beratungs- und Schutzeinrichtungen in Sachsen bedarfsgerecht und barrierefrei ausgebaut werden.“ Der Handlungsbedarf sei nach wie vor groß.

Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häuslicher Gewalt. Seit Februar 2018 ist sie in Deutschland geltendes Recht.

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