Dreifachmord in Gifhorn:Tödliche Ordnung

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Mord im Kleingartenidyll: In Hildesheim steht ein Rentner vor Gericht, der drei Gartennachbarn mit einem Knüppel erschlagen haben soll.

Hans Holzhaider

Dass Streitigkeiten zwischen Nachbarn gelegentlich in handfeste Schlägereien ausarten, davon wissen deutsche Strafrichter ein garstiges Lied zu singen. Was sich jedoch am Abend des 22. September 2008 in einer Kleingartenkolonie in der niedersächsischen Kreisstadt Gifhorn abspielte, das ist ein in der Geschichte der Nachbarschaftskonflikte bisher einmaliger Fall.

Zahlreiche Polizeibeamte kommen nach einem Dreifachmord an einer Familie in einer Kleingartenkolonie in Gifhorn zur Durchsuchung des Geländes. (Foto: Foto: dpa)

Dort fanden die Pächter benachbarter Schrebergärten die Leichen des 33-jährigen Martin K. und von dessen Eltern, dem 64-jährigen Hans-Joachim und der 59-jährigen Gisela K., alle drei mit zertrümmerten Schädeln. Am Abend des folgenden Tages wurde der heute 66-jährige Rentner Wilfried R. festgenommen, der nach kurzem Leugnen gestand, das Ehepaar K. und deren Sohn mit einem Holzknüppel erschlagen zu haben.

Heimtückischer Mord

Am Mittwoch begann vor dem Landgericht Hildesheim der Prozess gegen den Rentner. Der Staatsanwalt wirft ihm dreifachen, heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Der Anlass für die tödlich endende Auseinandersetzung war offensichtlich ein seit Jahren eskalierenderer Streit über Ordnung und Sauberkeit in der Schrebergartenkolonie.

Wilfried R., ein großer, kräftig gebauter Mann, aber durch Diabetes, Bluthochdruck und eine zurückliegende Krebserkrankung gesundheitlich angeschlagen, hat das etwa 7000 Quadratmeter große Gelände am Dannenbütteler Weg in Gifhorn schon von seinem Vater und der wiederum von seinem Vater geerbt. Das Grundstück war in neun Gärten unterteilt, einen davon hatte die Familie K. gepachtet. Mitte der achtziger Jahre bekam Wilfried R. die Anlage von seinem Vater überschrieben, aber nur zwei oder drei Jahre später gab er sie an seinen Sohn und seine Tochter weiter, weil er, wie er sagte, sich "nicht mehr damit herumärgern wollte".

Grund zum Ärgern gab es aus seiner Sicht überreichlich: Die Pächter hielten sich nicht an die Vorschriften des deutschen Kleingartengesetzes, eine Laube war zu groß, ein paar Großbäume wurden nicht vorschriftsmäßig entfernt, die Aufteilung zwischen Nutz- und Ziergartenflächen wurden nicht eingehalten, mal hämmerte einer während der Mittagsruhe, mal lagen Zigarettenkippen auf dem Weg. Und schließlich wollte der Nachbar einfach nicht einsehen, dass der Zufahrtsweg zu zwei Dritteln seiner Breite zum Grundstück von Wilfried R. und nur zu einem Drittel zu ihrem Grundstück gehörte.

Schwierige Ordnung

Der Nachbar erdreistete sich sogar, das Gras auf der ganzen Breite der Zufahrt zu mähen, obwohl ihn Wilfried H. immer wieder darauf hingewiesen hatte, dass auf seiner Seite nur er allein für das Mähen zuständig sei. Schließlich zog Wilfried R. in der Mitte des Weges eine dicke Linie aus dünnen Zweigen, um dem unbefugten Mähen Einhalt zu gebieten.

Die Folge sei gewesen, berichtet der Angeklagte, dass übelmeinende Gartennachbarn, unter ihnen auch die Mitglieder der Familie K., das Reisig in R.s Garten geworfen hätten; er habe es dann wiederum in deren Gärten befördert. "Ein munteres Hin- und Herwerfen von Reisig", kommentierte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl. Ein Dorn im Auge waren dem ordnungsbeflissenen Rentner auch die Kaninchen des Nachbarn K., 30 oder 40 an der Zahl, mit denen K. auch noch "schwarz gehandelt" habe.

Irgendwann brannte dessen Laube samt Kaninchenstall und Kaninchen ab. "Damit war das Problem ja gelöst", merkte der Richter an; den Verdacht, er selbst könnte den Brand gelegt haben, wies Wilfried R. empört zurück. Die Familie K. gab daraufhin den Garten auf R.s Grundstück auf und siedelte sich in einer unmittelbar angrenzenden Kleingartenanlage an. Dennoch kam es auch in der Folgezeit immer wieder zu Auseinandersetzungen, in deren Verlauf Wilfried R. die Familie K. auch schon mal als "kriminelle Brut" und "Lumpenpack" beschimpfte.

Der leidige Reisig

Am Wochenende vor der Tat hatte es wieder Probleme mit dem leidigen Reisig gegeben; Wilfried R. hatte einen großen Haufen davon vor seinem Gartentor gefunden und gleich den Sohn der Familie K. verdächtigt. Am Montag unternahm er am frühen Abend, wie so oft, noch einen "Patrouillengang", vorsichtshalber habe er einen 80 Zentimeter langen Stock im Hosenbein versteckt mitgeführt. Dabei habe er die Eltern und den Sohn sozusagen auf frischer Tat ertappt, wie sie Reisig auf sein Grundstück geworfen hätten.

Er habe sie zur Rede stellen wollen, aber Martin K. sei sofort mit den Fäusten auf ihn losgegangen. "Da habe ich natürlich meinen Stock gezogen", sagte R. Martin K. ging zu Boden und habe versucht, davonzukriechen, R. habe ihn an den Füßen zurückgezogen. Nun seien auch die Eltern auf ihn losgegangen, er habe sich mit weiteren Stockschlägen verteidigt, bis auch die Eltern auf dem Boden lagen - "das ging ziemlich schnell". Dann sei er weggegangen - "ich dachte, die stehen gleich wieder auf und haben vielleicht ein bisschen Kopfweh". "Wenn sie einen Blick auf die Schädel geworfen hätten, hätten sie das nicht geglaubt", kommentiert der Vorsitzende Richter sarkastisch.

Auf dem Heimweg warf R. den Knüppel in die Aller, zu Hause entsorgte er Jacke, Hose und Schuhe im Müllcontainer, der am nächsten Morgen geleert wurde. Am nächsten Morgen rief die Tochter an: In der Kleingartenanlage seien Polizei- und Rettungswagen - "hast du was damit zu tun?" "Ich weiß nicht", habe er geantwortet und aufgelegt. Dann habe er versucht, sich mit 70 Tabletten gegen Bluthochdruck und einer Flasche Wodka umzubringen.

© SZ vom 26.3.2009/vw - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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