Drakonische Strafe:Dürfen Schaffner Kinder aus dem Zug werfen?

In Bad Doberan hat eine Zugbegleiterin eine Zwölfjährige vor die Tür gesetzt. Verboten ist das Vorgehen nicht, kritisiert der Fahrgastverband Pro Bahn.

In Bad Doberan bei Rostock hat eine Zugbegleiterin der Deutschen Bahn eine Zwölfjährige auf die Straße gesetzt, die zur Musikschule fahren wollte. Das Mädchen hatte Fahrkarte und Geld vergessen und musste im Dunkeln mitsamt einem Cello fünf Kilometer nach Hause laufen. Die Bahn hat nun die Schaffnerin vom Dienst suspendiert.

Drakonische Strafe: Mit übereifrigen Angestellten schneidet sich die Bahn ins eigene Fleisch, meinen Experten.

Mit übereifrigen Angestellten schneidet sich die Bahn ins eigene Fleisch, meinen Experten.

(Foto: Foto: AP)

Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn: "Die Bahn darf im Prinzip jeden aus dem Zug werfen, der keine gültige Fahrkarte hat. Darüber hinaus ist nichts rechtlich geregelt. Natürlich gibt es Anweisungen der Bundesbahn, wie sich Schaffner gegenüber Bahnkunden verhalten sollen. Letztlich liegt aber alles im Ermessen der Zugbegleiter, und der Bahnkunde kann da auch nichts einklagen. Die Reaktion, das Mädchen rauszuwerfen war zwar unangemessen, aber formal korrekt, obwohl es für das Kind böse Folgen hätte haben können."

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