Dortmund:"Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers"

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Ein Mann soll ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt haben. Wenig später wird er aus der Untersuchungshaft entlassen. Jetzt wird er einer zweiten Tat verdächtigt. Warum kam er auf freien Fuß?

Von Oliver Klasen und Christian Wernicke

Die Opfer, um die es in dieser Geschichte geht, sind minderjährig, zwei Mädchen, elf und 13 Jahre alt. Beide sollen vergewaltigt worden sein, in Dortmund. Tatverdächtig ist in beiden Fällen ein 23-jähriger Mann aus Afghanistan, der in Deutschland ein vorläufiges Aufenthaltsrecht besitzt.

Die erste Tat an der Elfjährigen soll sich in der Nacht vom 19. auf den 20. Juni ereignet haben, auf einem Spielplatz in Dortmund. Kurz danach wurde der Tatverdächtige festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Am 3. Juli wurde er allerdings wieder entlassen, weil "der dringende Tatverdacht nicht mehr angenommen werden konnte", wie es von der Staatsanwaltschaft heißt.

Drei Wochen später, am 24. Juli, soll sich die nächste Tat ereignet haben, in der Dortmunder Nordstadt. Medienberichten zufolge lockte der Täter das 13-jährige Mädchen von einem Spielplatz in einen nahe gelegenen Hausflur und vergewaltigte es dort.

Hätte das zweite Verbrechen verhindert werden können?

Die Staatsanwaltschaft macht keine Angaben zu den Tathergängen, aus "ermittlungstaktischen Gründen" aber auch "aus Gründen des Opferschutzes", wie Börge Klepping sagt, der Sprecher der Behörde. Er und seine Kollegen stehen nun unter Rechtfertigungsdruck. Hätte das zweite Verbrechen vermieden werden können? Das ist die Frage, mit der sie sich konfrontiert sehen.

In der Bild-Zeitung wird aus der Polizeiakte des Verdächtigen zitiert. Demnach wurde der Mann zuvor mehrfach wegen diverser Delikte angezeigt. Rechtskräftige Verurteilungen gab es, wie Staatsanwalt Klepping der SZ bestätigt, in zwei Fällen, einmal im vergangenen Dezember wegen Drogenbesitzes und einige Monate später, im Mai dieses Jahres, wegen Schwarzfahrens. Einschlägig vorbestraft, wie das im Juristenvokabular heißt, war der Mann also nicht, wegen Kindesmissbrauchs oder anderer Fälle von sexueller Gewalt war er bis zum 20. Juni nicht auffällig geworden.

Entscheidend für die Entlassung aus der Untersuchungshaft Anfang Juli war laut Staatsanwaltschaft aber ohnehin nicht die Vorgeschichte des Angeklagten. Auch die Frage nach Fluchtgefahr, die bei einem Haftbefehl routinemäßig geprüft wird, habe in diesem Fall keine Rolle mehr gespielt. Allein entscheidend seien "Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers" gewesen. Diese Zweifel hätten dazu geführt, dass der dringende Tatverdacht und damit der Grund für die Untersuchungshaft nicht mehr habe aufrechterhalten werden können. Nun, nach der mutmaßlichen zweiten Tat, würden "diese Zweifel neu geprüft", so Klepping. An den Aussagen des zweiten Opfers habe dagegen nie ein Zweifel bestanden. In den Medienberichten heißt es, dass das Mädchen den Täter habe sehr genau beschreiben können, was zu einer schnellen Festnahme geführt habe.

An dem Fall ist nun eine Debatte über eine mögliche Abschiebung des Verdächtigen entbrannt. Joachim Stamp (FDP), der Integrationsminister in Nordrhein-Westfalen, hat sich zu Wort gemeldet und erklärt, der Verdächtige müsse nach einer eventuellen Haftstrafe sofort abgeschoben werden. "Wir werden alle ausländerrechtlichen Möglichkeiten nutzen und mit aller Konsequenz vorgehen", sagte Stamp. Flüchtlingen, die straffällig werden, kann der Aufenthaltstitel entzogen werden. In der Regel geschieht es dann, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt werden. Für Taten wie Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch gilt eine Grenze von einem Jahr Freiheitsstrafe. Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan nehmen zahlreiche Bundesländer trotz der unsicheren Sicherheitslage dort vor. Allerdings hat die Coronakrise den Vollzug der Abschiebungen erheblich verzögert, weil zahlreiche Staaten die Aufnahme der Abgeschobenen verweigern.

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