Namensrecht:Die Zukunft gehört den Müller-Lüdenscheidts

Lesezeit: 5 min

Namensrecht: Brauch(t)en alle viel Platz für ihre Unterschrift, von oben links im Uhrzeigersinn: Gerhard Mayer-Vorfelder, Alessandra Meyer-Wölden, Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt, Lena Meyer-Landrut, Marius Müller-Westernhagen und Annegret Kramp-Karrenbauer.

Brauch(t)en alle viel Platz für ihre Unterschrift, von oben links im Uhrzeigersinn: Gerhard Mayer-Vorfelder, Alessandra Meyer-Wölden, Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt, Lena Meyer-Landrut, Marius Müller-Westernhagen und Annegret Kramp-Karrenbauer.

(Foto: DPA (4), Getty Images, Imago/Future Image/ Collage: SZ)

Eltern können einen Doppelnamen wohl bald an ihre Kinder weitergeben. Und das dürfte erst der Anfang einer folgenreichen Revolution sein.

Von Ronen Steinke

Angenommen, zwei Menschen lieben sich, und sie entscheiden sich zu heiraten, dann könnte es vor dem Standesamt, für das eine Eheschließung, Romantik hin, Romantik her, immer noch ein Rechtsgeschäft nach Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, zu folgendem Austausch kommen.

SZ-Plus-Abonnenten lesen auch:
Geldanlage
Das sind die besten Dividenden-Aktien im Dax
Pfannen-Guide
Essen und Trinken
"Wer 80 Euro für eine beschichtete Pfanne ausgibt, ist gut bedient"
SZ-Magazin
Anorexie
Sie wollte leben, aber nicht essen
Mature man using laptop in bed with girlfriend asleep wearing face mask; arbeit und liebe
Liebe und Partnerschaft
»Die meisten Paare reden nur fünf bis zehn Minuten pro Tag richtig«
Gesundheit
"Gehirne von Menschen mit Übergewicht funktionieren anders"
Zur SZ-Startseite