Angenommen, zwei Menschen lieben sich, und sie entscheiden sich zu heiraten, dann könnte es vor dem Standesamt, für das eine Eheschließung, Romantik hin, Romantik her, immer noch ein Rechtsgeschäft nach Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, zu folgendem Austausch kommen.
NamensrechtDie Zukunft gehört den Müller-Lüdenscheidts
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Eltern können einen Doppelnamen wohl bald an ihre Kinder weitergeben. Und das dürfte erst der Anfang einer folgenreichen Revolution sein.
Von Ronen Steinke
