Doppelmord von Bodenfelde:Anklage fordert lange Haftstrafe für Jan O.

"Er hat das Leben zweier Familien zerstört": Im Prozess um den brutalen Mord an Nina und Tobias aus dem niedersächsischen Bodenfelde hat die Anklage eine lange Haftstrafe für den mutmaßlichen Täter beantragt. Jan O. sei so gestört, dass er nur vermindert schuldfähig sei, sagte der Staatsanwalt.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Nina und des 13-jährigen Tobias aus Bodenfelde im niedersächsischen Landkreis Northeim hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung für den mutmaßlichen Täter Jan O. beantragt.

Vorschau: Weitere Aussage von Angeklagtem im Bodenfelde-Prozess

Jan O. vor dem Landgericht Göttingen. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er nach einer 15-jährigen Haftstrafe wegen Mordes in Sicherungsverwahrung kommen.

(Foto: dapd)

Das bedeutet, dass Jan O. erst dann wieder aus der Haft entlassen werden könnte, wenn Gutachter feststellen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Dafür gebe es aber eine "extrem ungünstige Prognose", sagte Staatsanwalt Jens Müller. Der Sachverständige habe bei dem drogen- und alkoholkranken Jan O. ein "Hochrisikopotenzial" festgestellt, sagte der Staatsanwalt.

Jan O. hatte gestanden, im November 2010 erst Nina und einige Tage später Tobias umgebracht zu haben. Die grausamen Details der Tat, bei der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch kannibalistische Neigungen eine Rolle spielten, hatten selbst bei erfahrenen Prozessbeobachtern Entsetzen hervorgerufen.

In seinem Plädoyer vor dem Landgericht Göttingen sagte der Staatsanwalt , die Anklage habe wegen der "schwer ausgeprägten kombinierten Persönlichkeitsstörung" des Angeklagten auf die Forderung nach einer lebenslangen Haftstrafe verzichtet, obwohl mehrere Mordmerkmale erfüllt seien. "Er hat nicht nur zwei Kinder getötet, sondern das Leben zweier Familien zerstört", sagte Müller. Nach Überzeugung des Staatsanwalts tötete der heute 26-jährige Angeklagte Nina und Tobias, um sich sexuell zu befriedigen; dabei habe er auch heimtückisch und mit Verdeckungsabsicht gehandelt.

Nach dem Mord an Nina sei Jan O. mehrfach zu der Leiche zurückgekehrt, habe den Körper des Mädchens berührt und sich mit seinem Mobiltelefon gefilmt, hieß es in dem Plädoyer. Fünf Tage später sei er in der Nähe des Tatorts auf Tobias getroffen und habe auch ihn getötet.

Die Anwälte der Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach Sicherungsverwahrung an. Sie schilderten noch einmal das Leid der Familien nach dem Tod der beiden Kinder. Die Mutter von Nina hatte den gesamten Prozess im Gerichtssaal verfolgt. Ihr Anwalt Carsten Ernst sagte mit Blick auf die brutale Tat: "Die Mutter von Nina hat hier tapfer ausgehalten, sie will verstehen." Auch die Familie von Tobias, so schilderte es ihr Anwalt Steffen Hörning, wird mit dem Verlust des Kindes nicht fertig. "Jede Lebenfreude ist ausgelöscht", sagte Hörning.

Jan O. war wenige Tage nach der zweiten Tat nach einem Hinweis aus der Bevölkerung festgenommen worden. Im Prozess bestätigte er sein schriftliches Geständnis. Am Dienstag soll die Verteidigung ihr Plädoyer halten, das Urteil ist für Montag kommender Woche geplant.

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