Doppelmord in Hamburg"Es ist bei Gott eine Sünde"

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Einsatzkräfte der Polizei sichern den Zugang zur S-Bahnhaltestelle Jungfernstieg. Ein einjähriges Mädchen und seine Mutter sind hier getötet worden.
Einsatzkräfte der Polizei sichern den Zugang zur S-Bahnhaltestelle Jungfernstieg. Ein einjähriges Mädchen und seine Mutter sind hier getötet worden.
Bodo Marks/dpa
  • Im April dieses Jahres hat ein Mann seine ehemalige Lebensgefährtin und die gemeinsame Tochter am Hamburger S-Bahnhof Jungfernstieg erstochen.
  • Das hat der Angeklagte gleich zu Beginn des Prozesses vor dem Hamburger Landgericht gestanden.
  • Der Angeklagte war schon vor der Tat mehrmals straffällig geworden, hatte in einem anderen Prozess aber eine gute Sozialprognose erhalten.

Von Peter Burghardt, Hamburg

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Der erste Notruf geht um 11.49 Uhr ein, es ist der 12. April 2018. Ein Donnerstagvormittag im Zentrum Hamburgs. "Notfall, es ist gerade jemand angestochen worden", ruft eine Frau mit spürbarem Entsetzen. "Eine Dame, von einem Schwarzen, der weggelaufen ist, am S-Bahnhof Jungfernstieg." Die Stimme stockt. "Ich weiß nicht, ob das Kind auch was abbekommen hat." Kurze Pause. "Ihr Hals wurde aufgeschnitten, Scheiße."

Alle im Saal 237 im Landgericht Hamburg hören nun an einem grauen Vormittag im Herbst 2018 diesen Anruf der Zeugin. Zweimal lässt der Vorsitzende Richter Joachim Bülter die Aufnahme abspielen, die Worte hallen in dem hohen, holzgetäfelten Raum. Ein Dolmetscher übersetzt sie flüsternd dem Angeklagten neben ihm. In diesen Sekunden bricht Mourtala M. an der Seite seines Anwalts schluchzend zusammen. Er legt seinen Kopf in die Arme auf dem Pult und weint, das gerade erst begonnene Verfahren wird für ein paar Minuten unterbrochen. Denn dies, und das muss ihm in diesen Momenten in den Ohren klingen, ist seine Tat. Es ist der Fall eines Mannes, der seine kleine Tochter und deren Mutter erstochen hat. An einem Tag im Frühling, an einem der meist bevölkerten Nahverkehrsbahnhöfe Hamburgs.

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Ein 33-Jähriger soll auf dem S-Bahnhof Jungfernstieg seine Ex-Frau und seine einjährige Tochter getötet haben. Eine Beziehungstat - und eine Attacke auf alle, die sie miterleben mussten.

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Der Angeklagte hatte sich sofort der Polizei gestellt und alles gestanden, er legt auch gleich zu Beginn des Prozesses ein weiteres Geständnis ab. "Herr M. gibt zu, dass er seine Tochter Mariam und deren Mutter getötet hat", lässt er seinen Verteidiger Tim Burkert verlesen. Was er den beiden und ihren Angehörigen angetan habe, "ist bei Gott eine Sünde", heißt es in der kurzen Erklärung weiter. "Herr M. betet für Mariam und Sandra P."

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord in zwei Fällen vor. Sie beschuldigt M., seine frühere Lebensgefährtin Sandra P., 33, und die gemeinsame, damals 21 Monate alte Tochter Mariam "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" ermordet zu haben. Als Nebenkläger treten mehrere Verwandte der Toten auf.

In der S 1 zwischen den Haltestellen Stadthausbrücke und Jungfernstieg hätten die Eltern heftig gestritten, so die Anklageschrift, es ging um das Kind. Ein Gericht hatte M. am Tag zuvor das Sorgerecht versagt und es Sandra P. zugesprochen, sie hatte einen neuen Freund. M. habe ein Keramikmesser mit 19 Zentimeter langer Klinge aus seinem Rucksack gezogen und erst das Mädchen im Buggy getötet und danach P. so schwer verletzt, dass sie wenig später im Krankenhaus starb.

Seit dem Verbrechen sitzt M. in Untersuchungshaft, gemäß der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft könnte ihm lebenslange Haft bevorstehen. Die Suche nach dem Strafmaß wird von den üblichen Fragen begleitet: Wie konnte das passieren? Hätte es verhindert werden können?

Der Tatort liegt nur zwei U-Bahnstationen von den Gebäuden des Landgerichts entfernt. Ein kurzer Weg. M.s Geschichte hingegen ist länger. Er ist 35 Jahre alt und stammt aus Niger. "Nicht zu verwechseln mit Nigeria", sagt der Vorsitzende Richter. "Zentralafrika. Zwischen Mali und Tschad." Eines der ärmsten Länder der Welt, ließe sich anfügen. M. sei auf eine Koranschule gegangen und habe schon ein paar Jahre in Deutschland gelebt, zuletzt wegen seiner Familie mit einer Aufenthaltserlaubnis von Januar 2018, gültig bis Juli 2019.

M.s Sozialprognose war günstig.

M. trägt einen türkisfarbenen Pullover, unter dem ein weißes Hemd hervorschaut. Der Rest: unauffällig. In seinem Blut wurden nach dem Doppelmord keinerlei Spuren von Alkohol oder Drogen gefunden. Er soll vor der Tat sieben Stunden geschlafen und zum Frühstück Kuchen gegessen haben. "Reaktion prompt", erläutern weitere Gutachten. "Benehmen höflich." Größe 1,80 Meter, Gewicht 75 Kilo. Er hatte eine achtmonatige Qualifizierung zum Malerhelfer durchlaufen und bezog staatliche Hilfe.

Der S-Bahnhof Jungfernstieg, im April: Hier, auf dem Bahnsteig, soll der Angeklagte auf seine frühere Lebensgefährtin und auf seine Tochter eingestochen haben. Das Kind saß im Buggy, es war erst 21 Monate alt.
Der S-Bahnhof Jungfernstieg, im April: Hier, auf dem Bahnsteig, soll der Angeklagte auf seine frühere Lebensgefährtin und auf seine Tochter eingestochen haben. Das Kind saß im Buggy, es war erst 21 Monate alt.
Markus Scholz/dpa

Der Vorsitzende Richter erläutert M.s Einträge aus dem Bundeszentralregister. Demnach musste M. sich einen guten Monat vor dem Doppelmord vor dem Amtsgericht St. Georg verantworten. Man warf ihm das "Erschleichen von Leistungen" in drei Fällen vor. Außerdem wurde er dreimal beim Schwarzfahren erwischt, hatte die Strafe aber stets bezahlt. Und es gab im Jahr 2017 eine Klage wegen Sachbeschädigung, nachdem er gegen die Tür von Sandra P.s Wohnung geschlagen hatte, Sachschaden: 253,03 Euro. Insgesamt wurde M. zur Zahlung von 15 Tagessätzen à acht Euro verurteilt. Seine sogenannte Legalprognose seinerzeit: "günstig".

Nach der Unterbrechung wird im Landgericht der zweite Notruf vom Tag der Morde eingespielt. 12. April 2018, 10.54 Uhr, die Taten an der S-Bahn liegen da ein paar Minuten zurück. Angerufen hat jetzt M. selbst, er alarmiert aus einer Bankfiliale in der Fußgängerzone die Polizei. "Ich hab' Fehler gemacht", sagt er in brüchigem Deutsch in sein Mobiltelefon. Man hört Wörter wie Tochter, Frau und Gericht, es ist alles sehr konfus, das meiste lässt sich selbst bei der Wiederholung nur erahnen. "Sie müssen mal langsamer sprechen, ich versteh' kein einziges Wort", kommt es aus dem Büro der Leitstelle zurück, doch der Diensthabende hat inzwischen verstanden, dass es um die mutmaßliche Tragödie am Jungfernstieg geht.

"Ist das Kind verletzt?", fragt er und hört etwas von Frau, Mann, Vater. Er sagt: "Da sticht man doch nicht mit dem Messer zu, oder?" "Ich liebe meine Tochter, ich hasse diesen Mann", sagt M., der Anrufer und mutmaßliche Mörder, er meint den neuen Partner von Sandra P., der Mutter. Wenn die Polizei eintreffe, "legen Sie das Messer auf den Fußboden, langsam", bittet der Beamte, ehe die Verbindung abbricht und M. sich widerstandslos verhaften lässt. Die Große Strafkammer 1 will nach 15 Verhandlungstagen im Dezember ihr Urteil sprechen.

© SZ vom 05.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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