DNA-Tests in den USA:Wattestäbchen auf Verdacht

Routinemäßig nimmt die US-Polizei DNA-Proben. Die Feststellung der Schuld spielt dabei keine Rolle. Nun hat der Oberste Gerichtshof knapp entschieden, dass das rechtens ist. Und stellt die DNA damit auf eine Stufe mit Foto und Fingerabdruck.

Von Nicolas Richter, Washington

Im Jahr 2009 nahm die Polizei im US-Staat Maryland einen Verdächtigen namens Alonzo Jay King fest. Mutmaßlich hatte er einen gewöhnlichen Raubüberfall begangen, aber die Ermittler nahmen routinemäßig gleich eine DNA-Probe, mit einem Wattestäbchen aus Kings Mundhöhle. Beim Vergleich mit ihrer Datenbank stellten sie fest, dass Kings Erbgut zu einem ungelösten Fall passte: Die Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2003. King war damit als Sexualstraftäter überführt und wurde deswegen verurteilt.

Die Entnahme von DNA-Proben bei mutmaßlichen Verbrechern ist in den USA so umstritten wie verbreitet, sie ist in 28 der 50 Staaten gängig, ebenso bei den Bundesbehörden. Im Fall King hatte ein Berufungsgericht noch entschieden, dass es gegen die Grundrechte verstoße, die DNA eines jeden Verdächtigen zu überprüfen, noch bevor die Justiz überhaupt Schuld oder Unschuld festgestellt habe. Doch das Oberste Bundesgericht in Washington hat die Debatte nun beendet und die Praxis für rechtmäßig erklärt (hier das Urteil als PDF).

Knappe Entscheidung der Richter

Demnach ermittelt der Staat nicht exzessiv, wenn er sich die DNA sämtlicher mutmaßlicher Verbrecher beschafft, die er festnimmt. Weder braucht die Polizei dafür einen richterlichen Beschluss, noch muss der Festgenommene überhaupt einer Sexualstraftat verdächtig sein.

Der Supreme Court fällte sein Urteil mit gerade einmal fünf der neun Richterstimmen. Überraschend ist allerdings, wie die Mehrheit ihr Urteil begründet: Aus ihrer Sicht steht nicht etwa die Möglichkeit im Vordergrund, Altfälle zu lösen, sondern schlicht die ordentliche Identifizierung von Verdächtigen. "Der DNA-Abstrich ist, wie Fingerabdrücke oder Fotos, eine legitime erkennungsdienstliche Maßnahme der Polizei", schrieb Richter Anthony Kennedy im Namen der Mehrheit.

Der sogenannte genetische Fingerabdruck ist demnach tatsächlich nicht wertvoller oder schützenswerter als ein bloßer Fingerabdruck. Im deutschen Recht dagegen kann die Polizei einen DNA-Abstrich gegen den Willen eines Verdächtigen nur vornehmen, wenn ein Richter dies im Einzelfall erlaubt hat.

Speicherung in landesweiter Datenbank

Die Minderheit am Supreme Court widersprach selten heftig. Das Urteil "strapaziert die Leichtgläubigkeit der Leichtgläubigen", fand Richter Antonin Scalia. Es verkenne, wozu die routinierten DNA-Tests heute wirklich dienten: Sie sollten "cold cases", also Altfälle lösen. Scalia warnte von der Richterbank: "Täuschen Sie sich nicht: Wegen der heutigen Entscheidung kann Ihre DNA entnommen und in einer landesweiten Datenbank gespeichert werden, wenn Sie auch nur einmal festgenommen werden, zu Recht oder zu Unrecht, warum auch immer."

Aus Scalias Sicht verstößt dies gegen den vierten Zusatz zur US-Verfassung, der verhindern soll, dass der Staat ohne Anlass oder Verdacht in die Privatsphäre seiner Bürger eindringt. Schon der Fall King beweise, dass das Urteil falsch sei, glaubt Scalia: King sei auch ohne DNA identifiziert worden, die Polizei habe Namen, Rasse, Geschlecht, Größe, Gewicht, Geburtsdatum und Adresse gekannt.

Scalia erinnerte an die Revolutionäre, die einst die US-Verfassung prägten: "Diese stolzen Männer hätten nicht so bereitwillig ihren Mund geöffnet für königliche Kontrollen."

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