Diskriminierung durch Türsteher:Diskothek muss 1000 Euro Schadenersatz zahlen

Als sie einen Mann mit türkischem Migrationshintergrund abwiesen, haben die Türsteher einer Disco in Hannover Grenzen überschritten. Das hat ein Gericht entschieden. Der Kläger erhält wegen Diskriminierung Schadenersatz - und ein Recht auf zukünftigen Einlass.

Wenige Autoritäten sind so schwer anzufechten wie ein Türsteher. Er entscheidet, wer reindarf und wer nicht. Aber auch ein Türsteher kann sich nicht alles erlauben: Eine Disco in Hannover muss jetzt 1000 Euro Schadensersatz an einen Deutschen türkischer Herkunft zahlen, weil sie den Mann an der Tür abgewiesen hat.

Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass männliche Ausländer in der Diskothek nicht erwünscht seien, teilte das Amtsgericht Hannover mit. Während der Betroffene an einem Abend Mitte Januar nicht in die Disco durfte, seien zeitgleich Besucher ohne Migrationshintergrund eingelassen worden. Deswegen sei die Behandlung des Mannes als Diskriminierung zu werten und stelle einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar.

Der Kläger kann sich sicher sein, dass er in Zukunft immer in den Club gelassen wird (falls er das noch möchte): Der Disco-Betreiber wurde dazu verurteilt, ihm künftig Einlass zu gewähren. Kommt er dem nicht nach, sei ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro möglich, hieß es vom Gericht.

Fälle wie dieser sind kein Einzelfall - immer wieder gibt es Kampagnen gegen Diskriminierung an Clubeingängen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: