Süddeutsche Zeitung

Prozess wegen Diskriminierung:Darf eine Frau ohne Bikinioberteil eines Spielplatzes verwiesen werden?

Weil sich Gabrielle Lebreton oberkörperfrei sonnte, musste sie eine Kinderplansche verlassen. Vom Land Berlin forderte sie wegen Diskriminierung 10 000 Euro - ohne Erfolg.

Von Verena Mayer, Berlin

Über dem Eingang zum Gerichtssaal 100 hängt ein Relief, das Adam und Eva am Baum der Erkenntnis zeigt. Was ihre Bekleidung betrifft, gibt es zwischen den Geschlechtern keinen Unterschied - beide sind von Kopf bis Fuß nackt. In der Realität ist es nicht so einfach wie im Paradies, und das zeigt sich drinnen im Saal. Dort sitzt Gabrielle Lebreton, die im Juni 2021 auf dem Berliner Wasserspielplatz "Plansche" sonnenbadete. Mit freiem Oberkörper, so wie die Männer um sie herum. Doch nur sie wurde vom Sicherheitsdienst des Geländes aufgefordert, sich etwas anzuziehen. Als sie sich weigerte, kam die Polizei, und die Frau musste den Spielplatz verlassen.

Die 38-jährige Architektin fühlte sich durch das Verhalten der Security-Leute diskriminiert und verklagte das Land Berlin, in dessen Auftrag die Männer vom Sicherheitsdienst unterwegs waren. Sie fordert 10 000 Euro Entschädigung, am Mittwoch verhandelte das Berliner Landgericht darüber.

Der Fall hat über die Hauptstadt hinaus Schlagzeilen gemacht. Und das nicht nur, weil der "Busenzoff", wie eine Berliner Zeitung titelte, das perfekte Thema für Boulevardmedien ist. Sondern auch, weil es um etwas Grundsätzliches geht, die Frage, ob Frauen noch immer vorgeschrieben wird, was sie anzuziehen haben. Es war ja nicht das erste Mal, dass so etwas passierte. 2019 waren Frauen, die sich ohne Bikini-Oberteil an der Isar in München aufhielten, rüde von Sicherheitsleuten angegangen worden. In Göttingen hatte in diesem Frühjahr eine Person, die sich nicht als Frau identifiziert, wegen Oben-ohne-Badens Hausverbot in einem Freibad erhalten.

Erster Praxistest für neues Antidiskriminierungsgesetz

In Berlin kommt dazu, dass dies der erste Fall ist, der nach dem neuen Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verhandelt wird. Dieses wurde 2020 erlassen, damit Bürgerinnen und Bürgern leichter gegen das Land Berlin vorgehen können, wenn sie sich durch dessen Behörden aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Herkunft oder sexuellen Orientierung benachteiligt fühlen. An der Oben-ohne-Geschichte muss sich nun in der Praxis zeigen, wofür das Gesetz gut ist.

Vor Gericht ist die Frage, ob tatsächlich eine Diskriminierung stattgefunden hat. Leonie Thum, die Anwältin der Klägerin Lebreton, sieht das eindeutig so. Es gebe eine "Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts, weil Männer nicht gebeten wurden, sich den Oberkörper zu bedecken". Zudem sei der Vorfall äußerst unangenehm für Gabrielle Lebreton gewesen. Die habe friedlich auf der Wiese am Wasserspielplatz gesessen, bis sie von Sicherheitsleuten und später der Polizei ruppig aufgefordert worden sei zu gehen - und das alles vor ihrem kleinen Sohn. Deswegen und weil eine Sanktion schmerzhaft sein müsse, habe sie die Summe, die sie vom Land Berlin fordere, auf 10 000 Euro festgelegt.

Eike-Heinrich Duhme, der das Land Berlin vertritt, gibt zwar zu, dass die Situation für die sonnenbadende Lebreton "bedauerlich" gewesen sei. Einen Diskriminierungsfall sieht er aber nicht. Zum einen seien die Sicherheitsleute nur dafür zuständig gewesen, die Corona-Maßnahmen zu überwachen, für alles andere könne das Land Berlin nicht verantwortlich gemacht werden. Zum anderen sei die Plansche ein Ort für Kinder und es habe Beschwerden wegen der nackten Brust gegeben. Und die Leute, die sich von Lebreton etwa in ihrem Schamempfinden gestört fühlten, hätten auch Rechte.

Klage wird abgewiesen

Es geht noch eine Weile hin und her, was der Unterschied zwischen weiblicher und männlicher Brust ist, wird debattiert, und wie die Nutzungsordnung des Wasserspielplatzes zu verstehen gewesen sei. Die hatte von den Besuchenden "handelsübliche Badekleidung wie zum Beispiel Badehose, Badeshorts, Bikini, Badeanzug oder Burkini" verlangt. Dann schließt die Richterin die Sitzung und weist die Klage in erster Instanz ab. Die genauen Urteilsgründe wurden am Mittwoch noch nicht bekannt, sie werden, wie am Zivilgericht üblich, erst später schriftlich vorgelegt.

Gabrielle Lebreton selbst will sich an diesem Morgen nicht äußern. Sie sagt nur kurz, dass sie weiter gegen Diskriminierung kämpfen werde. Eine Konsequenz aus der Sache aber gab es schon: Der Wasserspielplatz hat seine Nutzerordnung geändert. Künftig sollen nur noch die primären Geschlechtsorgane bedeckt werden müssen, nicht aber Brüste und Oberkörper. Fast wie bei Adam und Eva im Paradies.

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