Süddeutsche Zeitung

Vergewaltigungsvorwürfe:Dieter Wedel muss vor Gericht

Lange sah es so aus, als würden die Vergewaltigungs-Vorwürfe gegen den Regisseur versanden. Nach drei Jahren Ermittlungen klagt die Staatsanwaltschaft München Wedel nun doch an.

Von Annette Ramelsberger

Kaum einer hatte noch damit gerechnet, dass der Regisseur doch noch vor Gericht gestellt wird. Lange sah es so aus, als würden die Vergewaltigungs-Vorwürfe gegen Dieter Wedel versanden. Lange sah es so aus, als würde die Kunst seiner Anwälte - der Münchner Kanzlei Gauweiler - ihm den Gang vor Gericht ersparen. Aber nun hat die Staatsanwaltschaft München I überraschend Anklage gegen den heute 81 -Jährigen erhoben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat Wedel vor fast 25 Jahren eine Schauspielerin vergewaltigt, als die wegen einer Rolle bei ihm vorsprach.

Was sich damals in dem Hotelzimmer in der Münchner Innenstadt abspielte, haben Journalistinnen der Wochenzeitung Die Zeit vor drei Jahren eingängig beschrieben. Nun geht die Staatsanwaltschaft vom gleichen Sachverhalt aus: Dass die junge Schauspielerin Jany Tempel sich bei dem bekannten Regisseur vorstellte, der damals über Erfolg oder Misserfolg von Schauspielerinnen entschied. Dass der Regisseur sie nur mit einem Bademantel bekleidet empfing, dass er dann mit ihr eine Rolle übte und sie plötzlich angriff und aufs Bett warf. Die Staatsanwaltschaft formuliert das nur etwas anders. "Anlässlich des gemeinsamen Lesens einer erotischen Szene eines Drehbuchs", heißt es, habe Wedel "den Entschluss gefasst, Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten zu vollziehen und dabei etwaigen Widerstand gegebenenfalls mit Gewalt zu überwinden".

Wedel soll - so die Anklage - die junge Frau aufs Bett geschleudert und sie vergewaltigt haben. Die Geschädigte habe beschlossen, wegen der Schmerzen und aus Angst vor weiterer Gewaltanwendung durch den Angeschuldigten keinen Widerstand mehr zu leisten.

Mit einem Prozess ist vermutlich erst in einigen Monaten zu rechnen

Nun muss die 10. Strafkammer des Landgerichts München darüber entscheiden, ob die 20-seitige Anklage zugelassen wird. Mit einem Prozess ist vermutlich erst in einigen Monaten zu rechnen: Die Sache ist nicht eilbedürftig, weil der Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft sitzt. Sollte es soweit kommen, sollen mehr als 20 Zeuginnen und Zeugen gehört werden. Im Mittelpunkt wird jedoch ein umfangreiches psychologisches Gutachten stehen.

Die Staatsanwaltschaft hat dieses Gutachten von der erfahrenen Berliner Rechtspsychologie-Professorin Renate Volbert von der Charité eingeholt, die spezialisiert ist auf die Glaubhaftigkeit von Zeugen bei Taten, die schon lange zurückliegen. Volbert hat die Aussagen von Jany Tempel offenbar als glaubhaft eingestuft.

Interessant ist, dass sich die Anklage auf die mutmaßliche Vergewaltigung von Tempel beschränkt. Die Zeit hatte in ihrem Artikel auch von einem gewalttätigem Übergriff auf die Schweizer Schauspielerin Esther Gemsch berichtet, die von Wedel so schwer verletzt worden sei, dass sie danach eine Halskrause habe tragen müssen. Dieser Vorfall ist jedoch nicht angeklagt.

Wedel bestreitet die Anschuldigungen gegen ihn

Erst vor kurzem hatte der Anwalt von Jany Tempel Untätigkeitsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Die jedoch wurde im Januar zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft erklärt nun ausführlich, warum es so lange gedauert hat: Sie habe zahlreiche Zeugen erst aufspüren und dann über internationale Rechtshilfeersuchen im Ausland befragen müssen. Außerdem hätten sich immer neue Erkenntnisse ergeben, die dann wieder hätten überprüft werden müssen - das gelte vor allem für die Aussagen von zwei Zeuginnen und für die detaillierte Einlassung Wedels. Der hatte sich im Dezember 2019 umfangreich bei der Staatsanwaltschaft geäußert. Offenbar hat die Staatsanwaltschaft aber in erster Linie auf das Gutachten der Rechtspsychologin Volbert aus Berlin gewartet, das erst im November 2020 fertig wurde.

Wedels Anwältin Dörthe Korn erklärte, das Ermittlungsverfahren gegen ihren Mandanten sei von einer "fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung" begleitet worden. In den drei Jahren der Ermittlungen habe es keine "durchgreifenden neuen Gesichtspunkte" zur Belastung Wedels gegeben. Zudem beruhe der Tatvorwurf allein auf der Aussage Tempels, die diese der Zeit gegenüber gemacht habe. Mehr will die Kanzlei Gauweiler dazu nicht sagen. Wedel bestreitet die Anschuldigungen gegen ihn. 2018 sagte er in der Bild-Zeitung, er sei froh, dass die Ermittlungen laufen. "Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft." Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten.

Der Fall Wedel wurde immer wieder mit dem Fall Harvey Weinstein verglichen, der die #MeToo-Debatte ausgelöst hatte. Weinstein wurde vor einem Jahre zu 23 Jahren Haft verurteilt. Solche Größenordnungen sieht das deutsche Rechtssystem bei Vergewaltigung nicht vor. Auf Vergewaltigung steht hierzulande eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

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