Süddeutsche Zeitung

Dieter Wedel:Nicht verjährt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Regisseur. Es geht um eine Sexualstraftat, die sich in den Neunzigerjahren ereignet haben soll. Dabei könnte eine juristische Neuerung zur Verjährung eine maßgebliche Rolle spielen.

Von Oliver Klasen

Dieter Wedel ist der erste prominente Name, der in Deutschland im Zusammenhang mit "Me Too" genannt wurde. Es war hierzulande bisher eine Debatte über Sexismus in der Filmbranche und in anderen Bereichen der Gesellschaft, eine über die mutmaßlichen Verfehlungen eines Mannes, der sehr viel Macht hatte und diese Macht möglicherweise ausgenutzt hat. Es war bisher nicht: ein juristischer Fall, denn es hieß stets, die von den betroffenen Frauen geschilderten Vorfälle seien längst verjährt.

Nun aber ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den 75-jährigen Regisseur wegen einer Sexualstraftat, die möglicherweise nicht verjährt ist: Es gehe um einen angeblichen sexuellen Übergriff, der sich im Sommer 1996 in München ereignet haben soll, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Die Sprecherin betonte jedoch, ihr sei es "sehr wichtig", darauf hinzuweisen, dass lediglich ein "Anfangsverdacht" vorliege und das Ergebnis der Ermittlungen "nach allen Richtungen offen" sei.

Vergewaltigung zählt, wie Juristen sagen, zu den Offizialdelikten. Das heißt, die Staatsanwaltschaft muss den Fall in jedem Fall prüfen, nachdem sie Kenntnis davon erlangt hat. Im Fall Wedel, so die Sprecherin, sei die Grundlage der Ermittlungen ein Artikel im Zeit-Magazin. Dort hatten drei Schauspielerinnen - zwei namentlich und eine weitere anonym - dem Regisseur sexuelle Übergriffe vorgeworfen.

Die Verjährung bei Sexualstraftaten ist juristisch kompliziert. In der Regel verjährt Vergewaltigung nach 20 Jahren, allerdings beginnt die Frist erst ab dem 30. Geburtstag des Opfers. Das soll, vor allem in Fällen von Minderjährigen, die durch sexuellen Missbrauch traumatisiert sind, die Strafverfolgung erleichtern. Als der Bundestag das Gesetz im Jahr 2015 verschärft hat, erfasste er auch Altfälle, die zu diesem Zeitpunkt nicht bereits verjährt waren.

Das kann für Dieter Wedel wichtig werden, denn die Tat, deretwegen die Münchner Staatsanwaltschaft nun ermittelt, fällt unter die neue Regelung. Die Frau wurde erst im Jahr 1999 30 Jahre alt, also wäre die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen. Der Regisseur, der am Montag den Rücktritt als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele bekanntgab, sagte der Bild-Zeitung, Zeugen, die ihn entlasten könnten, seien verstorben, seine Gesundheit leide und in einem "Klima der Vorverurteilung" könne er "den Kampf" um seine "Reputation nicht gewinnen".

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Quelle:
SZ vom 24.01.2018
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