Süddeutsche Zeitung

Regisseur:Staatsanwaltschaft klagt Dieter Wedel wegen Vergewaltigung an

Vor drei Jahren nahm die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen den Regisseur auf - jetzt gibt es ein Ergebnis.

Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Der 81-Jährige hat die Vorwürfe bestritten. Sein Anwalt wollte sich zunächst nicht zur Anklageerhebung äußern.

Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, sie habe damals bei Wedel ("Der große Bellheim", "Der Schattenmann") in einem Münchner Hotel für eine Rolle vorsprechen wollen. Dort habe der Regisseur die damals 27-Jährige vergewaltigt.

Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an. Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war Wedel als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten

Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im Zeit-Magazin, sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag #MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenfach ihre Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt und Übergriffen.

Wedel, der mit TV-Mehrteilern wie "Der König von St. Pauli" zu den bekanntesten deutschen Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich lange hingezogen - vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten. Ende Januar wies die Generalstaatsanwaltschaft München eine Fachaufsichtsbeschwerde von Tempels Anwalt über die lange Dauer gegen die Staatsanwaltschaft München I ab. "Die Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden", sagte ein Sprecher damals. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.

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