Deutscher Anwaltstag:Warum den Deutschen die Lust am Klagen vergeht

Justitia-Figur kehrt zurück

Gerechtigkeit außergerichtlich: Relativ hohe Verfahrenskosten dürften gerade bei kleinen Streitwerten dazu beigetragen haben, dass weniger geklagt wird. (Bild: Justitia-Statue auf dem Frankfurter Römer)

(Foto: dpa)

Hoher Aufwand, hohes Risiko, hohe Ansprüche - viele Deutsche meiden inzwischen Gerichtsverfahren. Stattdessen wird geschlichtet, was das Zeug hält.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wenn man die Bürger fragt, wie es um Recht und Gerechtigkeit steht, verweisen manche bitter auf den Unterschied zwischen recht haben und recht bekommen. Dabei müssten die Zeiten doch besser sein als je zuvor. Früher schlich man beklommen zu irgendeiner Kanzlei, die man aus den Gelben Seiten rausgesucht hatte, in düsterer Vorahnung einer dicken Rechnung. Heute googelt man den Experten seiner Wahl, 24 Fachanwaltschaften von Agrar- bis Verkehrsrecht gibt es, neuerdings gehört sogar Sportrecht dazu. Diese Woche trifft man sich in Leipzig zum Deutschen Anwaltstag. Hochamt einer Branche, die sich innerhalb eines Vierteljahrhunderts auf rund 163 000 Anwälte weit mehr als verdoppelt hat.

Und das ist längst nicht alles. Inzwischen wird geschlichtet, was das Zeug hält. Das Versicherungswesen, die Banken, der öffentliche Personenverkehr, übrigens auch die Anwälte selbst - Ombudsleute, wohin man schaut, die Verbraucherschlichtung ist das ganz große Ding. Hinzu kommen wepsige Start-ups, die sich zum Beispiel flightright oder mietright nennen und online schlanken, schnellen Rechtsschutz dank künstlicher Intelligenz versprechen. Schöne neue Klagewelt. Oder?

"Schlichtung ist eigentlich nicht schlecht", sagt Caroline Meller-Hannich, Professorin für Zivilprozessrecht in Halle. Zwar werden die Schlichtungsstellen wie etwa jene für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) von den Bahn-, Flug- und Busunternehmen getragen. Bisher könne sie aber keine strukturelle Schieflage zulasten der Kunden erkennen. Der heikle Punkt sei häufig die Beweislast - aber die werde oft zugunsten der Kunden verteilt. Ihre Prognose: Die staatliche Rechtsprechung wird etwa beim Streit um verspätete Flüge und Züge über kurz oder lang abgelöst werden - durch Schlichter oder andere Formen des Beschwerdemanagements. "Ich glaube, das Reiserecht wird dann nicht mehr vor Gericht stattfinden."

Kleine Streitwerte, hohes Kostenrisiko

Warum es aber ein Problem sein kann, wenn ganze Rechtsgebiete in die Hände privater Schlichter gegeben werden, erklärt Christian Wolf, Professor in Hannover, gern mit Rudolf von Jhering. "Der Kampf ums Recht", so hieß der berühmte Jhering-Vortrag von 1872. Danach ist die Verteidigung eines Rechts nicht nur eine Pflicht gegen sich selbst, sondern auch gegen das Gemeinwesen - weil das Recht sonst sich selbst aufgeben würde. Soll heißen: Wenn keiner mehr klagt, dann können Gerichte nicht urteilen - Paragrafen bleiben tote Materie. Wenn letztlich also nur noch ein amorphes Schlichtungswesen definiert, was beim Streit um Busverspätungen, um Reisegepäckversicherungen oder Kfz-Kasko, Kontoüberziehungen oder Leasinggebühren gilt, dann werden die Regeln weich wie Wachs. "Recht sollte nicht verhandelbar sein", warnt Wolf. "Denn schon die Möglichkeit, dass Recht durchsetzbar ist, führt zu rechtstreuem Verhalten."

Anwaltstag 2019

Vom 15. bis 17. Mai richtet der Deutsche Anwaltverein den Anwaltstag in Leipzig aus. Das Motto lautet "Rechtsstaat leben". Dem Veranstalter zufolge werden 2000 Teilnehmer erwartet.

Aber gemach. Noch gibt es die Gerichte mit mehr als 20 000 Richtern, das sollte reichen. Doch eine andere Zahl stimmt die Justiz seit einiger Zeit nachdenklich: 936 979. So viele Verfahren sind 2017 bei den Amtsgerichten eingetrudelt, also dort, wo die kleinen Prozesse geführt werden. 1995 waren es 1,75 Millionen, seither befindet sich die Klagefreudigkeit im einstigen Land der Prozesshansel im Sinkflug - und niemand weiß genau, warum. Alle bei den Schlichtern? Im Jahr 2017 lag die Zahl aller Schlichtungsanträge unter 70 000. Das erklärt den Schwund der Prozesse nicht annähernd. Könnte es also sein, dass es beim viel beschworenen "Zugang zum Recht" doch ein Problem gibt? Dass die Leute, statt zu klagen, ihre erhofften Ansprüche zähneknirschend als Verlust verbuchen? Und könnte es sein, dass all dies etwas mit der Justiz zu tun hat?

Die wichtigste Hürde bilden natürlich die Kosten. Das Kostenrisiko ist so angelegt, dass es bei kleinen Streitwerten ausbremst. Man kann das leicht selbst nachprüfen. Gibt man beim Online-Kostenrechner des Deutschen Anwaltvereins 800 Euro ein, dann summieren sich die Gebühren für eine Instanz auf 768 Euro - für das Gericht, den eigenen Anwalt und den des Gegners, also das, was man im Fall einer Niederlage zu zahlen hat. Bei 8000 Euro Forderung liegt das Risiko bei gut 3700 Euro, bei 80 000 Euro steigt es auf über 11 000. Das heißt: Kleinkram einzuklagen lohnt sich nicht wirklich. Es wird zwar trotzdem gemacht, immerhin ein Drittel der Klagen beim Amtsgericht reichen nur bis zur 600-Euro-Grenze; aber hinter dieser Zahl dürften vor allem die Rechtsschutzversicherungen stehen.

Expertin: Justiz könnte einiges verbessern

Geld ist jedoch nicht das einzige Hindernis. Beim Rechtsschutz entwickelt sich allmählich ein Stadt-Land-Gefälle. Denn hinter der hohen Zahl der Anwälte - die übrigens seit einiger Zeit stagniert - verbergen sich eher Wirtschaftsjuristen und allerlei Spezialisten, aber nicht zupackende Generalisten, die in Ostwestfalen oder Niederbayern von der Grundstücksübertragung bis zum Streit mit der Hausratsversicherung alles machen. "Wir brauchen nach wie vor dringend die sogenannten Allgemeinanwälte", sagt DAV-Präsidentin Edith Kindermann. "Sonst werden wir in der Fläche keinen Zugang zum Recht haben." Caroline Meller-Hannich, die Professorin aus Halle, meint, auch die Justiz könnte den Wettbewerb mit den neuen Konfliktlösern antreten. "Bessere Erreichbarkeit, mehr Information über den Verfahrensgang, da könnte noch viel mehr passieren, um den Menschen einen niederschwelligen Zugang zu bieten."

Matthias Kilian, der als Direktor des Soldan Instituts seit vielen Jahren die Entwicklung der Anwaltschaft beobachtet, würde hier sogar noch einen Schritt weiter gehen. Er hat schon vor zehn Jahren eine Studie zu den "legal needs" gefordert, zu den "rechtlichen Bedürfnissen". Auch da geht es um Barrieren. Das zielt auf eine Gruppe von Menschen, die entweder in Apathie verfallen, wenn sich ein Rechtsproblem auftut, oder es irgendwie mit Bordmitteln lösen wollen - aber keinesfalls zum Anwalt oder gar zum Gericht gehen. "Die Leute haben erst einmal ein Lebensproblem." Aus Großbritannien stammt die Idee eines "Community Legal Service", eine Art erster Anlaufstelle, in der die Problemlage erst einmal entwirrt wird, bevor man überhaupt ans Klagen denkt. Denn der Gang zum Anwalt, das Einreichen von Unterlagen, das Ausfüllen von Online-Formularen: Für bestimmte Gruppen, etwa mit Sprach- oder Leseproblemen, sind auch diese Hürden zu hoch. Und das sind vermutlich gerade die, die den Zugang zum Recht am Nötigsten brauchen.

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