Der Fall Marco W.:Freilassung ungewiss

Endlich: In wenigen Tagen beginnt der Prozess gegen den 17-Jährigen, der seit Monaten in der Türkei im Gefängnis sitzt. Doch ob er schon am ersten Verhandlungstag wieder frei kommt, bleibt ungewiss.

Im Fall des in der Türkei inhaftierten 17-jährigen Marco ist eine Freilassung oder ein schnelles Prozessende am ersten Verhandlungstag an diesem Freitag ungewiss.

Marco W.

Am Freitag beginnt der Prozess gegen Marco W. - ob er danach freigelassen wird, ist fraglich.

(Foto: Foto: ap)

"Ein Antrag auf Freilassung gegen Kaution ist schon beim ersten Gerichtstermin abgelehnt worden", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA) in Berlin am Montag. Anfang Juni sei keine Verhandlung eröffnet worden, weil dem Strafrichter Unterlagen gefehlt hätten.

Der Schüler aus Uelzen sitzt seit elf Wochen in Antalya unter dem Vorwurf in Untersuchungshaft, eine 13-jährige Engländerin sexuell missbraucht zu haben.

Im Ermittlungsverfahren ist dem Deutschen dem Auswärtigen Amt zufolge "sexuelle Ausbeutung zum Nachteil einer Minderjährigen" zur Last gelegt worden.

"Wir wissen aber nicht explizit, was in der Anklageschrift steht", sagte der Außenamtssprecher. Es gebe verschiedene mögliche Szenarien für die Anklage und den Verlauf des Prozesses am Freitag. "Ich will Spekulationen, die ins Kraut geschossen sind, aber nicht mit irgendwelchen Details anheizen", sagte der Sprecher.

Der Leiter des Essener Türkeizentrums, Faruk Sen, hatte mit einem Prozessende bereits am Freitag gerechnet. Er erwarte, dass das türkische Gericht Marco zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilen werde, hatte Sen erklärt.

Da der Jugendliche aber schon elf Wochen in Haft sitze, könne die Reststrafe in eine Geldbuße umgewandelt werden und Marco nach Deutschland zurückkehren. Der Anwalt der 13-jährigen Britin hatte dagegen angekündigt, zu Beginn der Verhandlung die Fortdauer der Untersuchungshaft für Marco zu beantragen.

"Es steht überhaupt nicht fest, wie spät die Sache Marco am Freitag verhandelt wird'', sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes. Alle zu Verhandlungen im Justizpalast von Antalya geladenen Personen müssten um 9.00 Uhr anwesend sein und würden dann im Laufe des Tages zu ihrem Prozess aufgerufen.

Die Verhandlung im Fall Marco findet zum Schutz der jugendlichen Beteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) verteidigte unterdessen seinen Brief an den türkischen Regierungschef Tayyip Erdogan, in dem er sich für Marco eingesetzt hatte. "In dem Brief an Herrn Erdogan war extra erwähnt, dass die Justiz selbstverständlich unabhängig ist", sagte Wulff dem Fernsehsender N24.

Die Haftbedingungen seien für einen Jungen "absolut schädlich". Er hoffe darum, dass die Justiz in ihrer Unabhängigkeit, "die niemand ihr bestreiten will" zu einer "vernünftigen, verhältnismäßigen Entscheidung dem Jungen gegenüber kommt", so Wulff.

Der aus Uelzen stammende Marco und die junge Britin hatten sich während des Osterurlaubs im Badeort Side in einer Disco kennen gelernt und waren abends im Hotelzimmer der 13-Jährigen gelandet.

Während Marco von einem normalen Urlaubsflirt und gemeinsamen Zärtlichkeiten spricht, wirft die Engländerin ihm sexuelle Belästigung vor. Die Mutter der 13-Jährigen hatte Anzeige erstattet.

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