Süddeutsche Zeitung

Debatte um Spenderherz für herzkranken Jungen:Muhammet liegt im Sterben

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Er war extra für eine Transplantation nach Gießen gekommen, doch ein Gericht verwehrte ihm ein Spenderherz. Jetzt hat sich der Zustand des kleinen Muhammet dramatisch verschlechtert. Seine Eltern wollen ihn deshalb in die Türkei zurückbringen - zum Sterben.

Von Christina Berndt

Der herzkranke türkische Junge Muhammet, der für eine Transplantation nach Gießen gekommen war, liegt im Sterben. Das zweijährige Kind habe am Samstagabend Hirnblutungen erlitten, die sich nur vorübergehend stabilisieren ließen, teilten Anwälte und Helfer der Familie jetzt mit. Der Eintritt des Hirntods lasse sich nicht mehr verhindern.

Die Eltern wollen noch am Montag mit ihrem Kind in die Türkei zurückfliegen, "damit er dort im Kreis seiner Familie sterben und beerdigt werden kann". Seit März wird Muhammet in Gießen durch ein Kunstherz am Leben erhalten. Mit einer solchen Behandlung geht auch ein erhöhtes Risiko für Blutgerinnsel einher, die die Hirnblutungen vom Samstagabend ausgelöst haben könnten. Die Ursache ist aber unklar.

Der Fall hatte viele Menschen in Deutschland und der Türkei bewegt und eine emotionale Debatte um die Vergabe von Spenderorganen ausgelöst. Die Gießener Ärzte hatten das todkranke Kind im März aus Istanbul an das hessische Universitätsklinikum kommen lassen, um ihm ein Spenderherz zu transplantieren. In der Türkei waren 400 000 Euro an Spendengeldern für die Operation gesammelt worden. Doch kurz vor der Abreise erlitt Muhammet einen Herzstillstand und in der Folge eine Hirnschädigung. Daraufhin bekam der Junge keinen Platz mehr auf der Warteliste für ein Spenderherz.

Unzureichender Rechtsschutz

Die Ärzte verwiesen zunächst auf seine Behinderung als Grund für die Ablehnung, später darauf, dass seine Überlebenschancen nach einer Transplantation wegen der mit seiner Behinderung verbundenen körperlichen Beeinträchtigungen geringer seien als bei einem gesunden Kind. Die 400 000 Euro sind inzwischen für die Behandlung in Gießen aufgebraucht worden, ohne dass Muhammet ein Spenderherz erhalten hätte.

Die Eltern klagten gegen die Entscheidung der Ärzte und unterlagen zunächst: Das Landgericht Gießen gab den Ärzten recht. Doch die Berufung war bisher noch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt anhängig: "Das Eilverfahren um sein Recht auf die Warteliste kann nun nicht weitergeführt werden", teilte der Anwalt der Familie, Oliver Tolmein, mit.

"Aber das Verfahren und das Sterben von Muhammet Eren zeigen, dass der Rechtsschutz schwerkranker Patienten im System des Transplantationsgesetzes völlig unzureichend gewährleistet ist." Der Gesetzgeber sei "dringend gefordert, grundlegende Klärungen zu Gunsten der schwerkranken Patienten herbeizuführen".

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