Deutsche BahnAm Berliner Hauptbahnhof darf kein Alkohol mehr getrunken werden

Schilder weisen auf das Alkoholverbot am Berliner Hauptbahnhof hin.
Schilder weisen auf das Alkoholverbot am Berliner Hauptbahnhof hin.
Britta Pedersen/dpa

Wer auf den Bahnsteigen oder in den Bahnhofshallen erwischt wird, dem droht ein Platzverweis. Bis zum 15. Oktober soll der Konsum an allen deutschen Bahnhöfen verboten werden.

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Vom 1. September an darf am Berliner Hauptbahnhof kein Alkohol mehr getrunken werden. Die Deutsche Bahn (DB) setzt damit schrittweise ein Alkoholverbot um. Bereits Ende Juli hatte die DB angekündigt, den Konsum vom Alkohol an allen deutschen Bahnhöfen zu verbieten.

Neben dem Berliner Hauptbahnhof ist von September an auch der Alkoholkonsum am Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen, in Kiel und dem niedersächsischen Braunschweig verboten. Wer in den Bahnhofshallen oder auf den Bahnsteigen erwischt wird, dem droht ein Platzverweis.

„Wir greifen dabei auf unser Hausrecht zurück“, sagte eine Bahnsprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Das Verbot werde zunächst mit Augenmaß von der DB Sicherheit umgesetzt. Ebenso seien Hinweisplakate aufgehängt worden. DB-Chefin Evelyn Palla hatte Ende Juli zur beschlossenen Maßnahme gesagt: „Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen.“ Zu oft sei festgestellt worden, dass mit steigendem Alkoholkonsum auch die Gewalt zunehme.

Bis 15. Oktober sollen dann schrittweise 5400 Hauptbahnhöfe und Bahnhöfe in Deutschland folgen. An rund 30 Bahnhöfen besteht bereits ein Alkoholkonsumverbot. Etwa an den Hauptbahnhöfen Hamburg, Bremen und Hannover sowie auf dem Bahnhof Hamburg-Altona.

Kauf von Alkohol weiter möglich

Laut der Bahnsprecherin darf in den gastronomischen Betrieben innerhalb des Bahnhofs weiterhin Alkohol getrunken werden. Auch der Kauf sei weiterhin möglich. Lediglich der Konsum sei verboten.

Überdies gebe es derzeit keine Pläne, in den Fernverkehrszügen ein generelles Alkoholkonsumverbot einzuführen. Im Bordbistro und generell an Bord der Fernverkehrszüge erfolgt der Alkoholausschank im Rahmen eines gastronomischen Angebots – vergleichbar mit der Situation in einem Restaurant, hieß es.

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