Das neue Eherecht:Es bleibt wie es war

Die Trennung von Zivilehe und Trauung ist eigentlich eine alte Forderung der Kirche. Nun will sie gar nicht, dass das Eherecht auseinandergerissen wird.

Matthias Drobinski

Die Stellungnahmen sind eindeutig: Für die evangelische Kirche ändert sich "gar nichts", wenn von 2009 an Paare kirchlich heiraten können, ohne vorher beim Standesamt gewesen zu sein. So sagt es Hermann Barth, der Präsident des Kirchenamts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Das neue Eherecht: Erst in die Kirche oder erst ins Standesamt? Das ist die neue Frage der Brautpaare.

Erst in die Kirche oder erst ins Standesamt? Das ist die neue Frage der Brautpaare.

(Foto: Foto: AP)

Und auch bei den katholischen Bischöfen heißt es, man wolle nicht, dass staatliches und kirchliches Eherecht auseinandergerissen werden - das Miteinander habe sich bewährt, meint Stefanie Uphues, die Sprecherin der Bischofskonferenz. In beiden großen Kirchen in Deutschland wird es auch im kommenden Jahr entweder gar nicht oder nur in wenigen Ausnahmefällen möglich sein, dass Mann und Frau vor den Traualtar treten, ohne vorher im Standesamt gewesen zu sein.

Dabei ist die Trennung von Zivilehe und Trauung eigentlich eine alte Forderung der katholischen Kirche. Als Reichskanzler Otto von Bismarck die Zivilehe auf dem Höhepunkt des "Kulturkampfes" erst 1874 in Preußen und ein Jahr später im Deutschen Reich zur Pflicht machte, protestierten die Bischöfe heftig - den Pfarrern drohten drei Monate Haft, wenn sie das Gesetz missachteten.

Kirchen sehen Kombination als Vorteil

Auch die evangelische Kirche empfand es als Niederlage, als 1855 der Baptistenprediger die erste "Civi-Ehe" in Deutschland schloss, weil er mit seiner Frau nicht vor einen Pastor der Landeskirche treten wollte. Inzwischen aber sehen die Kirchen die Verbindung von staatlich geschützter und kirchlich gesegneter Ehe als Vorteil an: Der Staat regelt das Unterhalts-, Erb-, Besuchs- und Scheidungsrecht; die Kirchen geben dem Raum, was nicht des Staates sein kann: dem religiös inspirierten Versprechen zweier Menschen, beieinander zu bleiben.

Doch wenn vom 1. Januar 2009 an die Trennung möglich ist, müssen die Kirchen wissen, wie sie mit Paaren umgehen, die kirchlich heiraten, aus staatlicher Sicht aber in wilder Ehe leben wollen - eine originelle Verkehrung der Perspektiven. Soll man dies dem jungen Paar verbieten, wo ein Partner blauäugig in Abhängigkeit zu geraten droht, es aber den Rentnern ermöglichen, die aus finanziellen Gründen die Zivilehe scheuen und trotzdem einen Bund fürs Leben wünschen?

Das evangelische Kirchenrecht lasse so etwas nicht zu, sagt Barth, und das bleibe so, so lange die Schnittmenge des kirchlichen und des staatlichen Eheverständnisses ausreichend groß sei. Die Katholische Nachrichtenagentur allerdings meldet, die katholischen Bischöfe berieten in einer informelle Arbeitsgruppe über die Folgen der Änderung. Die dürften sich in Grenzen halten: Schon im März hat der damalige Bischofskonferenzvorsitzende Kardinal Karl Lehmann erklärt, man wolle an der Bindung festhalten.

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